Wer weiß denn so was?
Grundsätzlich gilt auf Lebensmittel, außer bei Getränken, der ermäßigte Steuersatz von 7 Prozent. In der Gastro profitieren allerdings nur die Wenigsten davon. Denn das Speisenzubereiten, der Service und das Bereitstellen von Sitzplätzen gelten als Dienstleistungen und werden folglich mit 19 Prozent besteuert.
Die Unterscheidung zwischen festen Nahrungsmitteln und Getränken führt zum Beispiel dazu, dass beim Kauf eines Apfels oder einer Orange 7 Prozent aufgeschlagen werden, für Apfel- oder Orangensaft aber 19 Prozent fällig werden. Als Smoothie kommt Obst wieder mit 7 Prozent davon.
Sonderregeln für Kaffeegetränke
Kaffee gilt als Grundnahrungsmittel mit dem ermäßigten Satz von 7 Prozent. Auf Instantkaffee sind es aber 19 Prozent. Aber Achtung: Der Steuersatz für Kaffeegetränke mit Milch hängt vom Milchanteil ab, denn Milch ist ein Grundnahrungsmittel. Bei mindestens 75 Prozent Milchanteil im Kaffee, etwa beim Latte Macchiato, werden also nur 7 Prozent Steuer fällig. Dies gilt aber nur, wenn die Milch vom Tier kommt. Für Hafer- oder Sojamilch fallen die vollen 19 Prozent an. Zu den 7-Prozent-Ausnahmen zählt auch Wasser (aus der Leitung). Abgefülltes Mineralwasser gilt hingegen nicht als Grundnahrungsmittel, also 19 Prozent Mehrwertsteuer. Auch Kartoffeln stehen auf der 7-Prozent-Liste, Süßkartoffeln jedoch nicht. Sie sind demnach wohl Luxus.
Jetzt wird es noch sonderbarer – und zwar mit Essig
Fragwürdig ist allerdings, weshalb für Trüffel wiederum nur 7 Prozent Steuer anfallen. Vielleicht, weil er eh schon so teuer ist? Wobei, man muss hier schon ganz genau sein: Trüffel (und auch Pilze) sind nämlich nur ermäßigt, wenn sie ohne Essig haltbar gemacht wurden. Für Pilze und Trüffel, mit Essig haltbar gemacht, gilt der normale, also teure 19-Prozent-Steuersatz.
Wer jetzt denkt, alles Essig, hat womöglich Tomaten vor den Augen. Ein ermäßigter Steuersatz gilt nämlich für Tomatenmark und Tomatensaft. Für Tomatenketchup und Tomatensauce wird hingegen wiederum der ganz normale Steuersatz fällig. Und wer braucht schon Strom? Auch dafür, also grundsätzlich für Energieerzeugnisse, gilt der volle Steuersatz. Das trifft speziell die Gastronomie.
KARTOFFELN STEHEN AUF DER 7-PROZENT-LISTE, SÜSSKARTOFFELN NICHT. SIE SIND WOHL LUXUS.
Es kommt aufs Detail an
Wer einen Catering-Service oder Lieferdienst betreibt, wird nicht etwa belohnt, wenn er umweltbewusst auf Porzellan- statt Plastikgeschirr setzt. Wer nämlich das Geschirr später säubert, bietet eine Dienstleistung. Somit werden die kompletten Einnahmen mit 19 Prozent besteuert. Bei Plastikgeschirr fallen nur 7 Prozent an.
Gleiches gilt, wenn neben Speisen auch Stühle und Tische bereitgestellt werden. Nur wer lediglich Standardspeisen ohne Geschirr (bzw. mit Plastikgeschirr), Chafing Dishes, also Warmhalte-Behälter und ähnliche Zusatzleistungen bietet, erhält den reduzierten Mehrwertsteuersatz.
Hoher Verwaltungsaufwand
Und dann soll einer erklären, warum bei Schul- und Bürokantinen 19 Prozent Mehrwertsteuer anfallen, bei Unikantinen allerdings nur 7 Prozent.
Immerhin unterliegen Übernachtungen im Hotel seit 2010 dem reduzierten Steuersatz. Fürs Frühstück werden aber 19 Prozent fällig. Pauschalangebote mit Übernachtung und Frühstück sind also nur für die Gäste eine große Erleichterung. Der Hotelier hingegen muss die Preise steuerlich trennen und auch noch unterschiedlich abrechnen, was deutlich mehr Verwaltungsaufwand erfordert. Da kommt so mancher fast auf die kuriose Idee, den Gästen das Frühstück (möglichst mit Milchkaffee) zum Mitnehmen anzubieten.
Grundsätzlich muss man aufpassen, wenn man eine Reise tut. Günstig besteuert sind zwar der (ansonsten ebenfalls zu teure) öffentliche Personennahverkehr und Taxis (zählen wohl auch zum Grundbedarf), bei Fernreisen ab 50 Kilometer Strecke werden allerdings 19 Prozent verrechnet.
Ob das gerecht ist oder gar eine tiefere Bedeutung hat? Das ist hier (unabhängig von Shakespeare) die Frage …