Ratgeber

Mehrwegpflicht 2023: Das gilt für die Gastronomie ab Januar

Essensübergabe in einem Restaurant
Ab 2023 werden gastronomische Betriebe dazu verpflichtet, neben Einweg- auch Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten. (Foto: © DanRentea/stock.adobe.com)
Ab dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland eine Mehrwegpflicht in der Gastronomie. Doch was genau bedeutet das? Und was sollten Gastronomiebetriebe jetzt beachten?
Dienstag, 20.12.2022, 11:51 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Gastronomische Betriebe wie Restaurants, Caterer und Lieferdienste werden ab 2023 dazu verpflichtet, neben Einweg- auch Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten. Das sieht die Änderung des Verpackungsgesetzes (VerpackG2) vor. Diese sogenannte Mehrwegpflicht soll dazu beitragen, Abfälle zu vermeiden, Rohstoffe zu sparen und so die Umwelt zu schonen.

Denn laut einer Erhebung der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung lag das Einweg-Abfallaufkommen im Jahr 2017 bereits bei 770 Tonnen pro Tag. Dies stellt nicht nur eine Belastung für Umwelt und Klima dar, sondern verursacht auch vermehrt Müll auf Straßen und Plätzen.

Für welche Betriebe gilt die Mehrwegpflicht?

Wer Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbietet, muss ab dem 1. Januar 2023 zusätzlich zu Einwegbehältnissen aus Kunststoffen oder mit einem Kunststoffanteil auch Mehrwegverpackungen anbieten (§33, §34 VerpackG2). Dies gilt für alle Restaurants, Bars, Cafés, Bistros, Kantinen und Cateringanbieter mit einem To-Go-Angebot. Aber auch Lieferdienste, Supermärkte, Tankstellen oder andere Lebensmittelgeschäfte sind davon betroffen.

Die Mehrwegpflicht gilt dabei für größere Gastronomiebetriebe mit einer Verkaufsfläche von über 80 m² und mehr als fünf Mitarbeitern. Kleinere Betriebe wie zum Beispiel Imbisse, Spätkauf-Läden und Kioske sind zunächst von der Pflicht ausgenommen. Auf Wunsch müssen diese allerdings von Kunden mitgebrachte Gefäße befüllen.

Was bedeutet die Mehrwegpflicht im To-go-Bereich?

Die Mehrwegoptionen dürfen nicht unter schlechteren Konditionen angeboten werden als Einwegvarianten. Das bedeutet: Mehrwegverpackungen dürfen nicht teurer sein als Einwegverpackungen.

Auch andere Faktoren, die Mehrwegsysteme für Kunden unattraktiver erscheinen lassen, sind untersagt. So dürfen beispielsweise keine Rabatte oder sonstige Vergünstigungen für Essen und Getränke in Einwegverpackungen gegeben werden. Außerdem müssen für alle Angebotsgrößen eines To-go-Getränks entsprechende Mehrwegbecher zur Verfügung stehen.

Die Ausgabe von Mehrwegverpackungen gegen Pfand ist erlaubt, solange sich der Gastronom verpflichtet, den Pfandbetrag bei der Rückgabe wieder auszubezahlen. Bringen Gäste ihre eigenen Behältnisse zum Abfüllen von Speisen und Getränken mit, so sind diese durch den Gastronomen anzunehmen.

Darüber hinaus müssen Betriebe gut sichtbare und lesbare Informationen zu den Mehrwegverpackungen anbringen, zum Beispiel auf Schildern oder Plakaten.

Weiterlesen

Zurück zur Startseite

Weitere Themen

Mehrwegpflicht
Take-Away
Take-Away

Mehrwegpflicht: Kritik an uneinheitlichen Lösungen

Die Gastronomie soll Müll vermeiden. Für den Verkauf von Speisen und Getränken außer Haus müssen Restaurants und Cafés deshalb Mehrweggefäße anbieten. Doch wie gelingt die Umsetzung? Und wie wird das Mehrweg-Angebot von den Gästen angenommen?
To-Go-Verpackungen
Take-Away
Take-Away

Mehrwegpflicht: Kommen jetzt Kontrollen?

Ob Schnitzel oder Pasta – wer Essen zum Mitnehmen kauft, hat seit Anfang des Jahres bei vielen Anbietern ein Anrecht auf eine Mehrwegverpackung. Doch bei der Umsetzung der neuen Regeln hapere es, sagen Umweltverbände. Sie planen nun Maßnahmen dagegen.
Zwei Frauen nehmen Essen mit.
Take-Away
Take-Away

Mehrwegpflicht: Immer noch viele Fragen offen

Sie soll dazu beitragen, Abfälle zu vermeiden, Rohstoffe zu sparen und so die Umwelt zu schonen. Aber immer noch führt die seit Jahresbeginn geltende Mehrwegpflicht zu vielen Unsicherheiten bei Gastronomen.
Gastronom gibt Essen zum Mitnahmen an Gast aus
Umfrage
Umfrage

Mehrwegpflicht in der Gastronomie: Wie oft nutzen Gäste Mehrwegverpackungen?

Seit mehr als einem Jahr gilt in der Gastronomie die Mehrwegangebotspflicht. Doch wie sieht die tatsächliche Nutzung von Mehrwegverpackungen zum Mitnehmen von Essen in Deutschland aus?
To-Go-Verpackungen
Debatte
Debatte

Mehrwegpflicht: Kritik aus Brandenburg

Seit Anfang dieses Jahres müssen Gastronomen, die Essen zum Mitnehmen anbieten, unter bestimmten Voraussetzungen Mehrwegverpackungen bereithalten. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes in Brandenburg hält die Regelung für sinnvoll, äußert aber auch Kritik.
Essen to go
Neuregelung
Neuregelung

Mehrwegpflicht führt zu Unsicherheiten

Die seit Jahresbeginn geltende Mehrwegpflicht in der Gastronomie für Essen und Trinken zum Mitnehmen sorgt bei Gastwirten für Verwirrung. Laut dem Thüringer Dehoga-Branchenverband gibt es vor allem Fragen in Bezug auf die praktische Umsetzung. 
Mehrwegbecher im Auto
Studie
Studie

Deutsche begrüßen Mehrwegpflicht für To-go-Produkte

Ab dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland die gesetzliche Mehrwegpflicht für Lieferdienste und Restaurants. Diese stößt auch bei 76 Prozent der Deutschen auf positive Resonanz, wie eine von HEM durchgeführte Studie jetzt zeigt.
Recup
Partnerschaft
Partnerschaft

Chefs Culinar und Recup starten Kooperation

Der Großhändler Chefs Culinar und das Mehrwegsystem Recup wollen gemeinsam noch viele weitere Betriebe für den Mehrweg gewinnen. Auf der diesjährigen Internorga, der internationalen Fachmesse für Hotellerie, Gastronomie, Bäckereien und Konditoreien in Hamburg, einigten sich die beiden Unternehmen daher auf eine Partnerschaft. Diese startet heute.
Recup-Becher
Deutsche Umwelthilfe
Deutsche Umwelthilfe

Mehrwegbehälter sparen jährlich 490.000 Tonnen CO2

Am 1. Januar 2023 tritt die Mehrwegangebotspflicht in Kraft. Zur Umsetzung sollten Gastronomen auf Pool-Mehrwegbecher und -Essensboxen setzen.