Sachsen-Anhalt

Die Landesregierung in Sachsen-Anhalt hat am Dienstag mit der 16. Eindämmungsverordnung weitere Lockerungen von Corona-Maßnahmen beschlossen. Erleichterungen gibt es ab 4. März für den organisierten Sportbetrieb, die Gastronomie und Großveranstaltungen.

Mit der neuen Verordnung ist der Zugang zur Gastronomie und zu Beherbergungsbetrieben in Sachsen-Anhalt ab Freitag nicht mehr nur für Geimpfte und Genesene möglich, sondern auch für Ungeimpfte mit einem negativem Test (3G).

Außerdem sind bei überregionalen Großveranstaltungen wieder mehr Teilnehmer zugelassen: 60 Prozent der Kapazitäten im Innenbereich mit maximal 6.000 Besuchern und 75 Prozent im Außenbereich mit maximal 25. 000 Besuchern. „Es gilt das 2G-plus-Zugangsmodell“, teilte die Staatskanzlei mit. Zum Drittliga-Fußballspiel zwischen dem 1. FC Magdeburg und dem Halleschen FC wären am Samstag also beispielsweise bis zu 22.500 Zuschauer zugelassen.

In Diskotheken und Clubs soll künftig ein verpflichtendes 2G-plus-Zugangsmodell gelten. Zutritt haben Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung.

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