Nordrhein-Westfalen
Erleichterung für Restaurants, Hotels, Diskotheken, Kultur und Sport: In Nordrhein-Westfalen werden ab Freitag weitere Corona-Schutzmaßnahmen im Freizeitbereich gelockert. Auch Ungeimpften stehen dann wieder Gastronomie und touristische Übernachtungen sowie Kultureinrichtungen und Sportveranstaltungen offen. Sie müssen allerdings einen gültigen negativen Corona-Test vorweisen.
Zugangsbeschränkungen für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre fallen ganz weg. Die aktualisierte Corona-Schutzverordnung für NRW tritt am Freitag in Kraft. Basisschutz-Maßnahmen wie Maskenpflicht, Abstandsgebot und Hygieneregeln blieben bestehen, teilte das Gesundheitsministerium am Mittwoch mit.
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