Asylbewerber mit Jobangebot und Qualifikation müssen kein Arbeitsvisum mehr beantragen

Asylbewerber, die vor dem 29. März 2023 eingereist sind und eine Qualifikation sowie ein Jobangebot haben, sollen – wenn sie ihren Asylantrag zurücknehmen –  eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft beantragen können. Bislang musste man dafür erst ausreisen und sich dann vom Ausland aus um ein Arbeitsvisum bemühen.

Familiennachzug für hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten erleichtert

Wer als hochqualifizierte Fachkraft aus dem Nicht-EU-Ausland nach Deutschland kommt, soll künftig nicht nur den Ehepartner und die Kinder mitbringen dürfen, sondern auch Eltern und Schwiegereltern

Voraussetzung für den Familiennachzug ist aber, dass der Lebensunterhalt für die Angehörigen gesichert ist. Sozialleistungen beantragen können die Eltern nicht.

Wer profitiert von den Änderungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes?

  • Unternehmen, die Stellen nicht besetzen können und deshalb wirtschaftliche Einbußen hinnehmen müssen.
  • Qualifizierte Arbeitskräfte aus dem Ausland, die sich in Deutschland mehr Gehalt und bessere Karrierechancen erhoffen.
  • Für Menschen, die Deutschland eigentlich verlassen müssten, wird es einfacher, durch eine Ausbildung oder indem sie einen Job als Fachkraft antreten, doch noch einen gesicherten Aufenthalt zu bekommen. 

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