Jetzt wird der entstandene Schaden wahrscheinlich erstattet
Anders bei der zweiten Schließung ab November 2020. Aus der Formulierung in den Versicherungsbedingungen gehe zwar nicht eindeutig hervor, auf welche Gesetzesfassung sie Bezug nimmt – auf den Stand der Liste beim Abschluss der Versicherung oder auf den Stand beim Eintritt des Schadens, sagte der Vorsitzende Richter Christoph Karczewski.
Davon profitiert aber der Versicherte: Im Zweifel wird die für ihn günstigere Variante angenommen. Das ist hier der spätere Zeitpunkt, als Covid-19 mit im Gesetz stand.
Wie viel Geld steht dem Hotelier jetzt zu?
Wie viel Geld der Mann genau bekommt, muss noch im Einzelnen bestimmt werden. Eine Sprecherin von Ergo, wo er versichert ist, teilte mit: „Wir nehmen zur Kenntnis, dass der Bundesgerichtshof unserer Rechtsauffassung in Teilen gefolgt ist.“ Diese Entscheidung akzeptiere man.
Wie viele gleichlautende Verträge bei Ergo betroffen sind, teilte sie nicht mit. Nur dies: „Die verhandelten Bedingungen lagen einem Teil unserer Betriebsschließungsversicherungen zugrunde.“
(dpa/THWA)