Wie viele Gerichtsverfahren stehen noch aus?
Versicherungsbedingungen in der Form, wie sie die obersten Zivilrichter in Karlsruhe jetzt unter die Lupe nahmen, sind nach Auskunft des GDV „eher selten“. Tatsächlich sind von den ursprünglich rund 160 Betriebsschließungsverfahren am BGH inzwischen fast alle abgeschlossen, orientiert an dem Urteil von vor einem Jahr.
Nur 10 bis 15 zum Teil sehr spezielle Fälle seien noch offen, sagte der Gerichtssprecher. Er geht davon aus, dass das aktuelle Urteil die letzte große Entscheidung zu dem Komplex war.
Hintergrund des Gerichtsprozesses
Geklagt hatte ein Hotelier aus Hameln, der im ersten und zweiten Lockdown keine touristischen Übernachtungen mehr anbieten durfte. Seine Versicherung umfasste auch eine solche Teilschließung. Es war aber unklar, ob bei Corona überhaupt Versicherungsschutz besteht.
Für die erste Schließung vom 18. März bis zum 25. Mai 2020 hatte der Mann mehr als 8.300 Euro gefordert. Zu dieser Zeit war Covid-19 aber noch nicht als meldepflichtige Krankheit im Infektionsschutzgesetz aufgeführt. Die Versicherung muss also nicht zahlen.