Das beinhaltet die Gaspreisbremse

Konkret ist bei der Gaspreisbremse geplant, dass für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen der Gaspreis von März 2023 bis April 2024 auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt wird, und zwar für 80 Prozent des Jahresverbrauchs vom Vorjahr.

Für alle, die schon mehr zahlen, soll nach Angaben aus Regierungskreisen gelten: Die monatlichen Abschläge sinken, und wer darüber hinaus noch Energie spare, könne mit der Jahresabrechnung Geld zurückbekommen.

Im März sollen rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet werden – das bedeutet, im März soll es eine dreifache Entlastung geben.

Fernwärmekunden sollen 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Verbrauchs zu einem garantierten Bruttoarbeitspreis von 9,5 Cent pro Kilowattstunden bekommen. Für Verbräuche oberhalb dieser Kontingente soll jeweils der vertraglich vereinbarte Preis gelten. Die Haushaltskunden profitierten zudem weiterhin von der Mehrwertsteuersenkung auf Gas.

Für große industrielle Verbraucher soll die Gaspreisbremse ab Januar gelten. Sie sollen einen Garantiepreis von 7 Cent pro Kilowattstunde netto für 70 Prozent ihrer bisherigen Verbrauchsmenge erhalten, bezogen auf den Verbrauch von November 2021 bis Oktober 2022.

Wärmekunden sollen 70 Prozent ihres Verbrauchs zu einem garantierten Arbeitspreis von 7,5 Cent bekommen.

Anreiz geben, um Energie einzusparen

Bei der Strompreisbremse sollen Haushalte und kleinere Unternehmen ein Grundkontingent von 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs für einen Brutto-Preis von 40 Cent je Kilowattstunden bekommen.

Unternehmen mit einem hohen Stromverbrauch sollen 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 Cent erhalten, dazu kommen Steuern, Abgaben und Umlagen. Für jede Kilowattstunde, die zusätzlich verbraucht werde, gelte der neue, hohe Marktpreis für Strom. Dies soll für Unternehmen einen starken Anreiz geben, Strom einzusparen.

Für größere Unternehmen, die insgesamt Entlastungen über 2 Millionen Euro beziehen, soll laut Entwurf eine Standortgarantie vorgeschrieben werden. Sie sollen bis April 2025 90 Prozent der zum 1. Januar 2023 vorhandenen Vollzeitstellen erhalten.

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