Finanzierung durch „Abwehrschirm“
Zur Mitfinanzierung der Strompreisbremse sollen befristet bis mindestens Ende Juni kommenden Jahres „Zufallsgewinne“ von Unternehmen auf dem Strommarkt rückwirkend ab 1. September abgeschöpft werden. Das betrifft etwa Produzenten von Ökostrom aus Wind und Sonne, die zuletzt von hohen Preisen an der Börse profitiert haben.
Hintergrund sind stark gestiegene Gaspreise und der Mechanismus zur Preisbildung auf dem Strommarkt. Diese Abschöpfung hat bereits für Kritik in der Energiebranche gesorgt.
Der weitaus größte Teil der Energiepreisbremsen soll über einen „Abwehrschirm“ mit einem Volumen bis zu 200 Milliarden Euro finanziert werden, der Bund macht dazu neue Schulden.
(dpa/SAKL)