In welchen Lebensmitteln dürfen Insekten verarbeitet werden?
Welchen Lebensmitteln die zugelassenen neuartigen Lebensmittelzutaten aus Insekten in welchen Mengen zugesetzt werden dürfen, ist jeweils im Detail in der EU-Verordnung geregelt, mit der die Zulassung erteilt wird. So kann beispielsweise der Mehlwurm als Zutat bis zu einem Anteil von zehn Prozent in verschiedenen Lebensmitteln wie Nudeln oder Keksen eingesetzt werden. Die Wanderheuschrecke kann in drei Varianten, gefroren (ohne Beine und Flügel), getrocknet (ohne Beine und Flügel) und gemahlen (ganz) als Snack bzw. als Lebensmittelzutat verwendet werden.
Das Pulver der Hausgrille kann in folgenden Lebensmitteln verarbeitet werden: Mehrkornbrot und -brötchen, Cracker und Brotstangen, Getreideriegel, Vormischungen für Backwaren, Kekse, Erzeugnisse aus Teigwaren (trocken), gefüllte Erzeugnisse aus Teigwaren (trocken), Soßen, Kartoffelerzeugnisse, Gerichte auf Basis von Hülsenfrüchten und Gemüse, Pizzen, Gerichte auf Basis von Teigwaren, Molkenpulver, Fleischanalogen, Suppen und Suppenkonzentraten oder -pulver, Snacks auf Maismehlbasis, bierähnliche Getränke, Schokoladenerzeugnisse, Nüsse und Ölsaaten, Snacks außer Chips und Fleischzubereitungen mit den entsprechend vorgegebenen Höchstmengen.
Die Larve des Getreideschimmelkäfers kann in Getreideriegeln, Brot und Brötchen, verarbeitetem Getreide und Frühstückscerealien, Porridge, Vormischungen (trocken) für Backwaren, getrockneten Erzeugnissen aus Teigwaren, gefüllten Erzeugnissen aus Teigwaren, Molkenpulver, Suppen, Gerichten auf Getreide- und Teigwarenbasis, Gerichten auf Pizzabasis, Nudeln, Snacks außer Chips verwendet werden.
Woran erkennt man, dass Insekten in Lebensmitteln enthalten sind?
Wenn Insekten verarbeitet werden, muss das genau wie bei allen anderen Zutaten im Zutatenverzeichnis angegeben werden. Dieses Verzeichnis enthält alle Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils.
Die Bezeichnung im Zutatenverzeichnis bei der Hausgrille lautet z. B. „teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“. Die Bezeichnung im Zutatenverzeichnis beim Getreideschimmelkäfer lautet entweder, „gefrorene Larven/Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“ oder „getrocknete Larven/Pulver aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“.
Neben dem lateinischen Namen wird also auch die jeweilige deutsche Bezeichnung angegeben.