Zwei Möglichkeiten, wenn ein Betrieb bestimmte neue Inhalte nicht vermitteln kann
Bei der Formulierung der neuen Lernziele wurde laut Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen darauf geachtet, dass diese offen genug gestaltet sind und somit in unterschiedlichen Ausbildungsbetrieben auf jeweils betriebsübliche Weise vermittelt werden können. Sollten Inhalte trotzdem nicht vermittelbar sein, rät die IHK Nord Westfalen zu zwei Möglichkeiten:
- Ausbildung in einem zwei- statt in einem dreijährigen Beruf
- Ausbildung zusammen mit einem Verbundpartner
Die neuen Ausbildungsverordnungen gelten für alle Ausbildungsverträge mit Beginn zum 1. August 2022. Für Ausbildungsverträge, die bereits laufen (z. B. zweites oder drittes Ausbildungsjahr) gelten weiterhin die bisherigen Ausbildungsverordnungen.
Weitere Informationen und Dokumente zu den neu geordneten systemgastronomischen Berufen finden sich auf der Webseite des Bundesverbands der Systemgastronomie sowie auf der Webseite der IHK Nord Westfalen.
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(BdS/IHK Nord Westfalen/SAKL)