Das beinhalten die neuen Ausbildungsordnungen im Gastgewerbe
Eine der großen Änderungen bei den Ausbildungsordnungen: Es gibt nun sieben statt sechs Ausbildungsberufe im Gastgewerbe. Diese werden mit der Neuordnung inhaltlich und strukturell stärker nach Hotellerie, Gastronomie und Küche differenziert.
So bilden der zweijährige Ausbildungsberuf „Fachkraft für Gastronomie“ (bislang „Fachkraft im Gastgewerbe“) und die beiden dreijährigen Ausbildungsberufe „Fachmann/Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie“ (bislang „Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau“) und „Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie“ ab sofort die Gruppe der Gastronomieberufe.
Die Gruppe der Hotelberufe wird dagegen von den beiden dreijährigen Ausbildungsberufen „Hotelfachmann/Hotelfachfrau“ sowie „Kaufmann/Kauffrau für Hotelmanagement“ (bislang Hotelkaufmann/Hotelkauffrau) begründet.
Darüber hinaus gibt es in Zukunft zwei Küchenberufe: der dreijährige Ausbildungsberuf „Koch/Köchin“ und der neu geschaffene zweijährige Ausbildungsberuf „Fachkraft Küche“.
Die neuen Berufe im Überblick
Die neuen zweijährigen Berufe:
- Fachkraft Küche
- Fachkraft für Gastronomie (Schwerpunkt: Systemgastronomie oder Restaurantservice)
Die neuen dreijährigen Berufe:
- Koch/Köchin
- Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie
- Fachmann/Fachfrau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie
- Hotelfachmann/Hotelfachfrau
- Kaufmann/Kauffrau für Hotelmanagement
Das hat sich im Wesentlichen geändert
Alle Ausbildungen wurden deutlich modernisiert. Dabei haben auch neuere Metathemen wie Nachhaltigkeit und Digitalisierung in den Ausbildungsordnungen Einzug erhalten. Zudem hat man den Fokus auf Bereiche verstärkt, die in der Branche an Bedeutung gewonnen haben, wie Verbraucherschutz, Hygiene, Zusammenarbeit im Team oder die Kommunikation mit dem Gast.
Hervorzuheben ist, dass die dreijährigen Ausbildungsberufe nun bereits im dritten Ausbildungsjahr Kompetenzen zum Anleiten und Führen von Mitarbeitern bieten. Zudem werden aktuelle Trends, wie veränderte Ernährungsgewohnheiten in der Ausbildung aufgegriffen.
Zusatzqualifikationen
Darüber hinaus können Ausbildungsbetriebe und Auszubildende erstmals bundeseinheitliche Zusatzqualifikationen vereinbaren. So wurde für die dreijährigen Gastronomieberufe und Hotelberufe die Zusatzqualifikation „Bar und Wein“ entwickelt. Für den dreijährigen Ausbildungsberuf Koch/Köchin gibt es die Zusatzqualifikation „Vertiefung vegetarische und vegane Küche“.
Diese Zusatzqualifikationen umfassen weitere Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die über die eigentlichen Ausbildungsinhalte hinausgehen. Sie werden vom Betrieb während der regulären Ausbildungsdauer vermittelt und von der zuständigen Stelle im Rahmen von Teil 2 der Abschlussprüfung (GAP Teil 2) gesondert geprüft.
Jedem Ausbildungsbetrieb steht dabei frei, ob diese Zusatzqualifikationen angeboten werden. Gleiches gilt auch für Auszubildende, für die das Absolvieren der Zusatzqualifikation freiwillig ist.
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