Negativpreis für Airbnb
4 Stunden und 17 Minuten – so lange hat es gedauert, bis der Schweizer Konsumentenschutz-Mitarbeiter Moritz Lauri die Airbnb-AGB vor laufender Kamera vorgelesen hat. Dann warf er entnervt das Handtuch, trotz Wasser, Kaffee und Powersnacks. „Man müsste einen ganzen Tag investieren, um die AGB von Airbnb auch nur halbwegs zu verstehen“, erklärt er laut dem Online-Portal horizont.net.
Kunden sei so etwas nicht zuzumuten, findet der Konsumentenschutz. Ohnehin würden die AGB gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. Dieses untersagt Allgemeine Geschäftsbedingungen, die den Konsumenten „erheblich und ungerechtfertigt“ benachteilgen. „Der Kunde muss in der Lage sin, sich mit Hilfe der AGB über seine Rechte und Pflichten zu informieren“, erklärt die Verbraucherschutzorganisation. Genau das sei bei Airbnb nicht der Fall.
36.000 Wörter
In weiten Teilen seien die 36.000 Wörter langen AGB nur in Englisch verfügbar. Neben einem Hauptdokument seien diese in acht weitere separate Kapitel aufgeteilt. Zudem müsse der Kunde zu Beginn entscheiden, ob für ihn die Variante „european users“ oder „non-european users“ gilt. Für in der Schweiz lebende Personen sei die zweite Variante entscheidend, erklärt der Konsumentenschutz, was nicht jedem Nutzer auf Anhieb klar sein dürfte.
Aus diesen Gründen verleiht die Organisation gemeinsam mit dem Beobachter, der Acsi aus dem Tessin und der Westschweizer FRC der Onlinebuchungsplattform den Negativpreis „klein aber gemein“. Allerdings sei die Wohnungsplattform kein Einzellfall. Es gäbe eine Vielzahl von Unternehmen, die im Kleingedruckten die Grundsätze von Fairness und Ausgewogenheit verletzen würden. (horizont.net/CK)