Die „Deutsche Gemütlichkeit“ ist nicht in Gefahr
Zeitfenster in den Abendstunden oder an Feiertagen vorgeben – das machten in erster Linie Restaurants mit sehr hoher Nachfrage, sagt Hartges.
Sie betont, dass es keinen grundsätzlichen Kulturwandel gebe: „Dies ist definitiv nicht das Ende der deutschen Gemütlichkeit. Für nachhaltigen Erfolg sind gutes Essen, freundlicher Service und die Wohlfühlatmosphäre die entscheidenden Faktoren.“
Und auch ein Blick nach Übersee hilft. In Kalifornien beispielsweise ist es in Hotspots gelebte Praxis, dass Gäste, die länger sitzen bleiben und noch ein Glas trinken wollen, von ihrem Tisch weg an die Bar gebeten werden und dort – nun ja – abstürzen können.
Wie es rechtlich um die Restaurant-Zeitfenster steht
Julia Zeller, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern, sagt: „Das Reservierungszeitfenster an sich ist rechtlich nicht zu beanstanden.“
Es falle unter die sogenannte Vertragsfreiheit. „Die Gastwirte können daher den Zeitrahmen für einen Besuch der Gäste beliebig festlegen. Um die Gäste nicht zu verärgern, ist es wichtig, dass dies bei der Reservierung bereits klar und deutlich kommuniziert wird. Zudem sollte dann auch der Service zu dem festgelegten Zeitfenster passen.“
(dpa/THWA)