Contact Tracing

Kommen jetzt Anwesenheitslisten in der österreichischen Gastronomie?

Mann füllt Formular aus
Kommt mit der verpflichtenden Führung von Gästelisten eine neue bürokratische Hürde auf Österreichs Gastronomen zu? (© Chinnapong – stock.adobe.com)
In Österreich denkt die Regierung über die namentliche Erfassung von Lokalgästen nach, um neue Cluster schneller eindämmen zu können – vorerst aber nur auf freiwilliger Basis.
Freitag, 14.08.2020, 10:16 Uhr, Autor: Clemens Kriegelstein

Aus manchen Regionen Deutschlands oder der Schweiz kennt man den Vorgang schon: Wer ein Lokal betritt muss sich in einer Liste mit Namen und Kontaktdaten eintragen, damit im Fall des Falles alle Kontaktpersonen eines Corona-Infizierten schneller gefunden und informiert werden können. Jetzt denkt man auch in Österreich über diesen Modus nach. Gesundheitsminister Rudi Anschober hat u.a. ein Gesetz in Begutachtung geschickt, das genau darauf abzielt. Vorerst soll das Ganze aber auf freiwilliger Basis funktionieren.

Betriebe, Veranstalter und Vereine könnten demnach verpflichtet werden, personenbezogene Kontaktdaten zu erheben, wenn Gäste und Besucher dazu „ausdrücklich eingewilligt“ haben. Das bedeutet, dass eine Anwesenheitsliste angeboten werden muss, Gäste aber nicht verpflichtet seien, sich einzutragen. Das sei einerseits ein datenschutzrechtlicher Kompromiss, andererseits spielt wohl auch die Erfahrung aus den Nachbarländern mit, dass Gäste oft Fantasienamen angeben und es Wirten nicht zuzumuten ist, Personaldaten anhand von Ausweisen zu überprüfen.

In jedem Fall wird aber wieder eine bürokratische Hürde geschaffen, weil Gastronomen zusätzlich verpflichtet wären, diese Anwesenheitslisten mindestens 28 Tage lang aufzubewaren.

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