Klarstellung

Abholen von Speisen beim Wirt ab sofort erlaubt

Pizza fertig zum Abholen in einer Schachtel
Die Möglichkeit des Take-aways, die seit knapp drei Wochen eine ziemlich dunkelgraue Zone war, wurde jetzt endlich legalisiert. (© bnenin – stock.adobe.com)
Große Erleichterung für Österreichs Gastronomen. Zu beachten ist allerdings der übliche Sicherheitsabstand und dass die Speisen nicht vor Ort konsumiert werden.
Freitag, 03.04.2020, 11:48 Uhr, Autor: Clemens Kriegelstein

Das Abholen vorbestellter Speisen beim Gastwirt ist ab sofort in Österreich wieder erlaubt. Zu beachten ist dabei lediglich, dass die Speisen nicht vor Ort im Lokal konsumiert werden und der auch sonst vorgeschriebene Sicherheitsabstand von einem Meter eingehalten wird. Diese klare und praxisgerechte Regelung konnte nun nach Gesprächen mit dem zuständigen Gesundheitsministerium und mit Unterstützung des Tourismusministeriums erreicht werden: „Die Änderung der Verordnung Covid-19 Maßnahmenverordnung bringt eine große Erleichterung für unsere Betriebe, die von den verfügten Maßnahmen besonders hart betroffen sind. Wir hatten dazu in den letzten Wochen sehr viele Anfragen von verunsicherten Wirten. Nun ist sowohl das Liefern, wie auch das Abholen von bestellten Speisen klar geregelt und erlaubt“, freut sich Mario Pulker, Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich. Dazu ist nach Pulkers Aussage ausnahmsweise auch das Betreten des Lokals durch den Gast gestattet. Allerdings unter strengster Wahrung des Sicherheitsabstandes. „Zur Sicherheit würden wir aber empfehlen, die Speisen über einen im Eingangsbereich aufgestellten Tisch auszufolgen“, präzisiert Pulker gegenüber HOGAPAGE. Auch um der Gefahr vorzubeugen, dass sich plötzlich zu viele Leute gleichzeitig im Lokal aufhalten.

Bisher hat das Gesundheitsministerium zwar das Lieferservice erlaubt, das Abholen des bestellten Essens beim Wirt aber derart eingeschränkt, dass es in der Praxis nicht durchführbar war. Pulker: „Die Versorgung der Bevölkerung mit frisch gekochtem Essen ist nicht nur ein wichtiges, verbleibendes Standbein für unsere Gastwirte, sondern vor allem auch ein Dienst an der Allgemeinheit. Viele, vor allem ältere Menschen sind nicht in der Lage, sich ihr Essen selbst zuzubereiten. Wir freuen uns daher, dass das Gesundheitsministerium unseren Argumenten gefolgt ist und die Verordnung in praxisgerechter Weise geändert hat.“

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