„Wirtepatent light“ in Basel
Wer in der Stadt Basel in Zukunft als Wirt arbeiten möchte, muss keine Vorbereitungskurse mehr besuchen. Neu für den Fähigkeitsausweis sind nur noch Kenntnisse nötig, die für das Gastrowesen relevant sind. Es handelt sich dabei in erster Linie um den Arbeitnehmer- und den Konsumentenschutz. Zudem soll nicht mehr der Wirteverband Basel-Stadt die Wirtefachprüfung durchführen, sondern der Kanton, wie einer Meldung von bzbasel.ch zu entnehmen ist.
Der Große Rat hatte das „Wirtepatent light“ im September 2019 gutgeheißen. Die Basler Regierung hatte sich eigentlich für die Abschaffung des Wirtepatents ausgesprochen, der vorberatenden Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission ging dies aber zu weit. Sie schlug als Kompromiss das „Wirtepatent light“ vor. Dieses beinhaltet unter anderem die Aufhebung der Wohnsitzpflicht für Wirte im Kanton Basel-Stadt und der Anwesenheitspflicht der Wirte im Lokal.
Insgesamt werde mit diesen Änderungen eine effiziente, sachgerechte und dienstleistungsorientierte Ausgestaltung der Wirtefachprüfung gewährleistet, teilte die Regierung dazu mit. (bzbasel.ch/CK)