Mehrwegpflicht gilt seit Jahresbeginn

Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen für unterwegs verkaufen, müssen seit Jahresbeginn neben Einweg- auch in Mehrwegverpackungen dafür anbieten – sofern sie Einweg-Verpackungen aus Kunststoff nutzen. Bei Getränken aller Art muss es eine Mehrweg-Alternative geben.

Ausnahmen gelten für kleinere Geschäfte, die nicht größer als 80 Quadratmeter sind und höchstens fünf Beschäftigte haben. Dort müssen Kunden aber die Möglichkeit bekommen, eigene Behälter befüllen zu lassen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.

Hinweisportal soll ab März zur Verfügung stehen

Auch Greenpeace-Expertin Wohlgemuth pocht auf eine Durchsetzung der Regelungen durch die zuständigen Landesbehörden – mit strafrechtlicher Verfolgung bei Verstößen. Das Hinweisportal solle im März zur Verfügung stehen und auch Verstöße gegen das Gesetz abbilden, die Greenpeace im Rahmen eigener Testkäufe festgestellt hatte.

Nötig sei eine „gesetzliche Mehrweg-Pflicht für Verpackungen egal welchen Materials“, so Wohlgemuth. Damit das funktioniert, müssten die Verbraucher die Behälter über ein einheitliches Poolsystem deutschlandweit bei jedem Gastro-Betrieb oder an Automaten zurückgeben können, ähnlich wie handelsübliche Mineralwasserflaschen aus Glas.

Pilotprojekt soll unterstützen

Die Initiative Reusable To-Go will im Rhein-Main-Gebiet zeigen, dass das geht. Schließlich sei im Getränkehandel die erforderliche Logistik und Infrastruktur bereits vorhanden und langjährig erprobt, wie Frank Maßen von der Initiative sagt.

Ein Pilotmarkt in den Städten Wiesbaden und Mainz mit vernetzten Ausgabe- und Rücknahmestellen soll in diesem Frühsommer an den Start gehen. Neben der passenden IT und Pfandabwicklung brauche es dafür Transport- und Spülkapazitäten. In diesen Kreislauf sollen sich bereits bestehende und auch neue Mehrwegsysteme einbinden lassen.

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