Wie hoch ist die Summe?
Nach seinem Geständnis dürfte es vor Gericht nicht mehr um die Frage gehen, ob Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung verurteilt wird – sondern darum, wie hoch die Summe ist, die ihm nachgewiesen werden kann. Denn nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2012 droht ab einer Summe von einer Million Euro an hinterzogener Steuer eine Haftstrafe ohne Bewährung.
Er bitte das Gericht, „eindringlich, die Höhe der stornierten Rechnungen noch einmal kritisch zu überprüfen“, sagte Schuhbeck. Aber: „Leider ist es mir nicht mehr möglich, hierfür weitere Unterlagen vorzulegen.“
BR nimmt Schuhbecks Kochsendung aus dem Programm
Unabhängig von einem Urteil hat der Prozess bereits berufliche Konsequenzen für den TV-Koch gehabt, der schon im vergangenen Jahr Insolvenz für seine Betriebe angemeldet hatte: Der Bayerische Rundfunk (BR) hat Schuhbecks Kochsendungen wegen des Verhandlungsverlaufs vorerst aus dem TV-Programm genommen, wie der Sender einen Tag nach Schuhbecks erstem Geständnis mitgeteilt hatte. Aktuell seien zudem keine weiteren Produktionen geplant.
Vom ZDF hieß es auf Nachfrage der dpa zur Kochsendung „Küchenschlacht“: „Das ZDF hat für die Aufzeichnungen der neuen ‚Küchenschlacht‘-Ausgaben bereits berücksichtigt, dass Alfons Schuhbeck während seines Prozesses und bis zur Urteilsverkündung nicht in der Sendung zum Einsatz kommt.“
(dpa/SAKL)