Rechtslage: Darf der Gast Büfett-Essen mopsen?
Wer kennt es wohl nicht: vor dem Strandbesuch noch kurz das Shampoo mopsen, sich um den schicken Kugelschreiber mit Hotel-Wappen bereichern – und ganz nebenbei auch noch gleich ein tonnenschweres Lunchpaket mit den besten Zutaten von der farbenfrohen Frühstückstafel zusammenstellen? Die große Frage ist nur: Was ist erlaubt und was ist verboten? Die Meinungen sind hier durchaus so gespalten wie die (Un-)Arten der Gäste: Für die einen sind dreiste Hotel-Hamstereien schlichtweg eine Form von Diebstahl, andere sind der Ansicht, die Gäste hätten die Verbrauchsgüter ohnehin bereits bei der Buchung in irgendeiner Weise mitbezahlt. Manche Gäste sehen sich sogar als Helfeshelfer und bezeichnen sich als unbezahlte Werbefiguren für das Hotel, dessen hauseigenes Handtuch schließlich jetzt jedermann im eigenen Badezimmer bewundern kann.
Tatsache ist jedenfalls: Auch die Meinungen der Fachexperten fallen keineswegs nicht so einhellig aus, wie man vielleicht vermuten könnte und für zahlreiche Hoteliers hängen die tatsächlichen Konsequenzen des Hamsterns kurzerhand vom materiellen Einkaufswert der betreffenden Gegenstände ab – in etwa nach dem Motto: Briefpapier mitgehen lassen ist schon okay, doch die Briefpapiermappe hat gefälligst an Ort und Stelle zu bleiben! Kommunikationstrainerin Elisabeth Bonneau bemerkt zu diesem Thema: „In den Augen mancher Gastgeber sind diese Gegenstände wie Bettwäsche und Sofakissen zur Benutzung während des Hotelaufenthalts gedacht, sie bezeichnen die Mitnahme als Diebstahl. (…) Andere Fachleute erklären Kosmetikartikel zu Werbeträgern wie Kugelschreiber und die früher allgegenwärtigen Streichholzbriefchen und kalkulieren deren Mitnahme in den Zimmerpreis mit ein.“
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