5. Den Ernstfall üben
Das Unternehmen sollte auf einen möglichen Cyberangriff vorbereitet werden. Um für den Ernstfall vorbereitet zu sein, ist es sinnvoll, Übungen abzuhalten und regelmäßig neue Szenarien durchzuspielen. Zudem sollten Krisenreaktionsmechanismen aufgesetzt werden.
So sollte zum Beispiel klargestellt werden, wer im Ernstfall entscheiden darf, ob alle Computer heruntergefahren werden. Auch sollte vermittelt werden, wer im Notfall auch ohne funktionierendes Netzwerk außerhalb der Bürozeiten erreichbar ist. Zudem sollte klar vermittelt werden, wer befugt ist, Entscheidungen zu treffen.
6. Informiert bleiben
Aktuelle Informationen sind wichtig. Daher sollte der Betrieb stets über aktuelle Risiken und Gefahren der Cyberkriminalität, die DSGVO sowie neue Möglichkeiten zum Schutz informiert sein.
Weitere nützliche Informationen zum IT-Grundschutz und zur Sicherheit in Unternehmen erhält man auf der Webseite des Bundeskriminalamts oder des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik.
Sie wollen mehr darüber erfahren, wie sich Gastronomen und Hoteliers vor Cyberkriminalität schützen können? Dann lesen Sie auf HOGAPAGE, welche Empfehlungen Finanzchef24 zum Schutz vor Cyberangriffen gibt.
(Bundeskriminalamt/Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik/Locaterisk/SAKL)