Schweizer Spezialitäten auf der Menükarte
Mit den IGP-Gastrowochen wollen engagierte Gastgeber das kulinarische Erbe der Schweiz inszenieren und bieten ihren Gästen mindestens drei IGP-geschützte Fleischspezialitäten mit 2 Schweizer Weinen an. Für die betroffenen Sortenorganisationen, die das rote Logo mit dem Schweizer Kreuz zusammen mit 14 von 16 beim Bund geschützten Fleischangaben einsetzen, liegt das Interesse darin, dieses Qualitätszeichen mit Schweizer Herkunftsgarantie bekannter zu machen.
Die Akquisationskampagne der Restaurateure wird schon jetzt lanciert, da jeder Teilnehmer ein personalisiertes F12-Plakat in der Nähe seines Restaurants erhält. Diejenigen, die sich in diesen unsicheren Zeiten mit Schweizer Qualität abheben wollen, werden eingeladen, sich baldmöglichst auf www.igpgastrowochen.ch zu registrieren und das für sie kostenlose Promotionsmaterial zu bestellen.
Definition von AOP und IGP
Produkte mit einer AOP (geschützte Urspungsbezeichnung / Appellation d’Origine Protégée) oder IGP (geschützte geographische Angabe / Indication Géographique Protégée) sind traditionelle Spezialitäten, die eine starke Verbindung zu ihrer Ursprungsregion haben. Sie werden seit Generationen mit viel Einsatz von Käsern, Bäckern, Metzgern und Destillateuren hergestellt. Bei Produkten mit einer AOP (z. B. Berner Alpkäse AOP, Walliser Roggenbrot AOP oder Zuger / Rigi Kirsch AOP) kommt vom Rohstoff zur Verarbeitung bis zum Endprodukt alles aus einer klar definierten Ursprungsregion. Spezialitäten mit einer IGP (z. B. Appenzeller Siedwurst IGP, Bündnerfleisch IGP oder Zuger Kirschtorte IGP) werden im Herkunftsort entweder erzeugt, verarbeitet oder veredelt. Weitere Info: www.aop-igp.ch