Novel Foods zugelassen: Könnten wir unwissentlich Insekten mitessen?
Insekten unterstehen grundsätzlich der Deklarationspflicht. Das ist auch richtig und wichtig, denn in seltenen Fällen kommt es bei Personen mit Allergien auf Weichtiere, Krebstiere und Hausstaubmilben zu allergischen Reaktionen.
Durch die Deklarationspflicht ist somit die Angst, dass Grillenmehl nun auf einmal unwissentlich den Lebensmitteln beigegeben wird, vollkommen unbegründet, wie die Essento Food aus Zürich herausstellt.
Angestoßen hatte die Diskussion das vietnamesische Unternehmen „Cricket One Co. Ltd.“ mit einem „Novel Food“-Antrag, der genehmigt wurde und zur aktuellen Anpassung der EU-Verordnung führte. Solche Anträge wurden auch schon vorher mehrmals zugelassen. Bereits heute dürfen verschiedene Unternehmen Grillenmehl und andere Produkte aus essbaren Insekten vertreiben – soweit sie entsprechend ausgewiesen sind.
Einer der ersten Sektoren, der die Zulassungshürden gemeistert hat
Am 24. Januar 2023 wurde mit der Hausgrille (Acheta domesticus) in der EU eine weitere Zulassung für neuartige Lebensmittel „Novel Food“ erteilt. Mittlerweile können somit in allen Ländern der Europäischen Union vier Insektenarten ganz und verarbeitet auf den Markt gebracht werden.
Somit ist der Speiseinsektensektor einer der ersten Sektoren, welcher die Zulassungshürden erfolgreich meistern konnte. Doch dieser Sektor wird seine Stärken erst noch ausspielen müssen.
Kein Novum: verarbeitete Speiseinsekten
Speiseinsekten und Pulver aus Speiseinsekten werden bereits heute vielfältig in Produkten verwendet. So sind Sportriegel, Snacks, Proteinpulver, Pasta und Cracker erhältlich. Zudem werden diverse Convenience Produkte im Einzelhandel als auch in der Gastronomie verkauft.
Aktuell ist der Speiseinsektenmarkt noch ein Nischenmarkt innerhalb der alternativen Proteine. Aber nach den Zulassungen, den erhöhten Produktionskapazitäten und dem sich ändernden Konsumentenverhalten darf laut Essento Food von einem Wachstum in den kommenden Jahren ausgegangen werden.