So gibt es auch eine neue Regelung zur kurzzeitigen Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen, damit Unternehmen leichter auf schwankende Personalbedarfe reagieren können. Das neue Gesetz, das der Bundesrat Anfang Juli 2023 beschlossen hatte, wurde seit November 2023 in drei Schritten umgesetzt: Die jüngsten und letzten Regelungen gelten seit Juni 2024.
NOCH IMMER KANN LAUT DEM KÖLNER KOMPETENZZENTRUM FACHKRÄFTESICHERUNG MEHR ALS JEDE VIERTE GASTRO-STELLE NICHT BESETZT WERDEN.
Ein überfälliger Schritt ...
Natürlich haben auch Gastro-Verbände das neue Gesetz im Blick und viele begrüßen dessen Grundsatz. So bewertet beispielsweise der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA den neuen Rechtsrahmen als „wichtigen und überfälligen Schritt in die richtige Richtung“ und betont, dass gerade auch Forderungen der Branche mit eingeflossen sind. Wichtig sei auch, dass beruflich bereits integrierte und qualifizierte Geflüchtete in Deutschland, die Möglichkeit erhalten, aus dem Asylverfahren in das System der Erwerbsmigration zu wechseln.
Zudem heißt es: „Bedeutsam für die Branche ist weiter, dass das bisher starre Festhalten an deutschen Vorstellungen von einer ‚Fachkraft‘ zumindest ein Stück weit gelockert wird. Denn im Gastgewerbe fehlen auch Mitarbeiter ohne formal anerkannte Qualifikation.“ Hier seien die Regeln noch „überkomplex und enthalten immer noch viele Hürden“.
Überhaupt, so der DEHOGA, sei es in vielen Fällen womöglich noch ein weiter Weg, bis zu einer praktisch funktionierenden Erwerbsmigration. „Denn die Vorschriften sind das eine – ihre Umsetzung in den Behörden das andere.“ Insgesamt, so der Verband in einer ausführlichen Darstellung auf der Homepage, ergeben sich aber für engagierte Hoteliers und Gastronomen interessante zusätzliche Möglichkeiten, dringend benötigten Fach- und Arbeitskräfte aus Drittstaaten einzustellen.
DIE VORSCHRIFTEN SIND DAS EINE – DIE UMSETZUNG IN DEN BEHÖRDEN DAS ANDERE.
Appell: neue Möglichkeiten nutzen
Das Gastgewerbe im Blick hat auch das Kölner Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) des Instituts der deutschen Wirtschaft. Im aktuellen Report heißt es: „Für diese international aufgestellte Branche bietet das Fachkräfte-Einwanderungsgesetz neue Möglichkeiten zur Rekrutierung aus Nicht-EU-Ländern. Arbeitgebende sollten diese Chancen nutzen, um international nach potenziellen Beschäftigten und Auszubildenden zu suchen.“
Dass sich nach KOFA-Erkenntnissen die Fachkräftelücke im Gastgewerbe zuletzt fast halbiert habe, liege unabhängig davon an der insgesamt schwierigen Wirtschaftsentwicklung, die gerade diese Branche mit massiven Umsatzeinbußen treffe. Folglich würden weniger Stellen angeboten, was aber keinesfalls eine Entwarnung in punkto Fachkräftemangel bedeutet. Laut KOFA kann noch immer „rechnerisch mehr als jede vierte Stelle nicht besetzt werden“, in der Systemgastronomie betreffe dies sogar sechs von zehn freien Arbeitsplätzen.
Wenn Gastronomen selbst aktiv werden
Es gibt also doch noch viel zu tun. Dass dabei auch eigenständiges Engagement erfolgreich sein kann, beweist der Hotelier und Gastronom Ilir Seferi, der in drei Gasthäusern im Raum Augsburg die bayerische Küche pflegt. Ursprünglich aus dem Kosovo (inzwischen längst mit deutscher Staatsangehörigkeit) lässt sich seine Lebensgeschichte mit „vom Tellerwäscher zum erfolgreichen Unternehmer“ beschreiben. Dass Personalnot zum Problem werden kann, hat er vor Jahren erkannt und viel getan, um Mitarbeiter aus seiner ursprünglichen Heimat zu holen, was das neue Gesetz jetzt ebenfalls, sogar speziell mit Westbalkan-Regelungen, erleichtert.
Bis dato hatte Seferi oft die Deutschen Botschaften in den jeweiligen Ländern als Bremser empfunden: „Ab jetzt läuft es“. Auch sonst kann er von wirklich „beschleunigten Verfahren“ berichten. In nur drei Tagen habe er in einem Fall sogar eine notwendige Zustimmung der ZAV, der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Bundesarbeitsagentur, erhalten. Und ein Arbeitsvisum kam laut Seferi in einer Woche – wirklich rekordverdächtig!