Jürgen Gangl, Vorstandschef HDV und General Manager im Park Inn by Radisson Berlin Alexanderplatz
Es ist absolut notwendig, mit klaren Argumenten politisch in der Diskussion zu bleiben und nach allen Regeln der Demokratie zu überzeugen, um so unsere freiheitlichen Werte zu schützen. Jürgen Gangl, Vorstandschef HDV und General Manager im Park Inn by Radisson Berlin Alexanderplatz. Foto: HDV

Gegen Waffen, Kameras und die AfD

Die AfD, gegen die sich die Proteste auch richten, weil Parteimitglieder an Remigrationstreffen in Potsdam und im bayerischen Dasing dabei waren, wird in Statements zumeist nicht direkt genannt. Das hat seinen Grund. Oft schließen Verbandssatzungen politische Stellungnahmen aus. Das mag man in dieser Situation bedauern, heißt es hierzu von Verantwortlichen hinter vorgehaltener Hand, verbunden mit dem Hinweis, dass sich jeder Gastronom oder Hotelier den Protesten anschließen könne, ja sollte. Und manchmal wird auch hier Klartext geredet. 

Dafür bekannt ist etwa Dr. Marcel Klinge als Vorstandssprecher der Denkfabrik Zukunft der Gastwelt (DZG) und ehemaliger Bundestagsabgeordneter. Er sagt: „Weltoffenheit, Toleranz, gegenseitiger Respekt und menschliches Miteinander: Wie kaum eine andere Branche steht die Hospitality für diese Werte.“ Aus seiner Zeit als Abgeordneter im Deutschen Bundestag wisse er aus vielen persönlichen Erfahrungen mit der AfD, „dass diese Partei genau für das Gegenteil, für ein anderes Land, für eine andere Gesellschaft steht. Deswegen ist es jetzt ein so wichtiges Signal, dass wir alle gemeinsam aufstehen und ein klares Zeichen gegen Intoleranz, Ausgrenzung und Fremdenhass setzen“.

Nicht nur Gastro-Verbände machen Front gegen einen menschenverachtenden Rechtsruck, so mancher mutige Wirt zieht Konsequenzen und lässt offenbar rechtsorientierte Treffen in seinem Lokal nicht zu. Im Berliner Szene- und Sterne-Restaurant Nobelhart & Schmutzig sind bereits seit November nicht mehr nur Waffen und Kameras verboten, sondern auch AfD-Anhänger unerwünscht. Ähnliches gilt für den Edel-Italiener Bocca di Bacco in der Bundeshauptstadt: „Politiker und deren Angestellte, die Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Religion, politischer Einstellung oder Hautfarbe diskriminieren und diskreditieren, möchten wir nicht bedienen“, heißt es dort, wobei sich hier ganz nebenbei sogar die Frage stellt, weshalb Leute, die eigentlich internationale Kochkunst ablehnen, ausgerechnet zum Italiener wollen. 

Interessanter ist allerdings die rechtliche Beurteilung. Dürfen Lokalbetreiber eigentlich so ohne Weiteres Gäste ablehnen? Das Zauberwort heißt „Hausrecht“. Darauf verweisen auch Fachanwälte. So gilt: Ein Gastronom hat ein sehr weitgehendes Hausrecht, das sich aus seinem Recht am Besitz des Lokals herleitet. Dies dient ihm nicht nur dazu, seine Pflichten zu erfüllen, etwa Störer zum Schutz der Gäste des Lokals zu verweisen.

Wir sind stolz darauf, dass die Gastronomie schon immer Raum für Offenheit und Toleranz bietet. Inte­gration findet nicht nur auf dem Teller, sondern auch in den Herzen der Menschen statt
Wir sind stolz darauf, dass die Gastronomie schon immer Raum für Offenheit und Toleranz bietet. Inte­gration findet nicht nur auf dem Teller, sondern auch in den Herzen der Menschen statt. Frank Buchheister, Leaders Club Deutschland. Foto: privat

Keine Pflicht zur Bewirtung

Auch in der Wahl seiner Gäste ist er frei. Für den Wirt besteht nämlich keine Pflicht, einen Bewirtungsvertrag abzuschließen. Daraus folgt: Wenn ein Gast dann nach Aufforderung das Lokal nicht verlässt, ist das ein strafbarer Hausfriedensbruch und fällt damit in die Zuständigkeit der Polizei. Allerdings gibt es bei juristischen Fragen zumeist auch ein Wenn und Aber. Problematisch könnte es für den Gastronom tatsächlich werden, wenn er Gäste diskriminiert, also etwa wegen der Hautfarbe ablehnt. Andererseits: Da der Wirt nicht sagen muss, warum er jemanden abweist, ist es dem Gast so gut wie nie möglich, tatsächlich eine Diskriminierung nachzuweisen.

Der DEHOGA sichert im Fall des Falles Unterstützung zu: „Kein Gastgeber ist gezwungen, Mitglieder extremistischer Gruppierungen zu beherbergen oder zu bewirten“, heißt es mit Verweis auf das Bürgerliche Gesetzbuch, das Vertragsfreiheit zusichert. Das Hausrecht sei ein hohes Gut. Der DEHOGA informiert dazu seine Mitglieder und steht für alle Rechtsfragen zur Verfügung. Übrigens hat sich der Bundesverband bereits in der Vergangenheit hier stets klar positioniert wie ein Beispiel vom Sommer 2010 verdeutlicht. Ausdrücklich begrüßt wurde, dass ein Hotelier vor Gericht Recht bekam, nachdem er den damaligen NPD-Chef abgewiesen hatte und dieser wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte geklagt hatte. Der DEHOGA zeigte sich nach der Urteilsverkündung zufrieden: „Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichtes. Unsere Berufung ist Gastfreundschaft und verträgt sich nicht mit ausländerfeindlichen Parolen bestimmter rechter Gruppierungen“, sagte damals DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. „Wir haben kein Problem mit Ausländern, sondern ohne.“

Dr. Marcel Klinge, Vorstandssprecher der Denkfabrik Zukunft der Gastwelt
Es ist jetzt ein so wichtiges Signal, dass wir alle gemeinsam aufstehen und ein klares Zeichen gegen Intoleranz, Ausgrenzung und Fremdenhass setzen. Dr. Marcel Klinge, Vorstandssprecher der Denkfabrik Zukunft der Gastwelt. Foto: Jens Hagen

Glück ist und bleibt bunt

Abschließend ein Blick auf die Burgerkette „Hans im Glück“, die auch im Zusammenhang mit dem Remigrations-Treffen in die Schlagzeilen geraten war. Das Unternehmen gab mit sofortiger Wirkung die Trennung von Mitgesellschafter Dr. Hans-Christian Limmer bekannt, nachdem dessen Teilnahme am Potsdamer Treffen bekannt geworden war. Mit seinem Ausscheiden aus dem Gesellschafterkreis der Hans im Glück Franchise, habe er alle seine Unternehmensanteile an die verbleibenden Mitgesellschafter rückwirkend zum 1. Januar 2024 abgetreten. Der Vorgang sei formell abgeschlossen und notariell beglaubigt. Der Geschäftsleitung von Hans im Glück war bis dato nichts bekannt von Limmers politischen Aktivitäten, heißt es weiter. 

Als dieser 2020 ins Unternehmen eintrat, habe man mit rechtlicher Beratung dessen persönliche und finanzielle Eignung überprüft. Auffälligkeiten wurden keine festgestellt. Auch danach sei er nicht durch kritische Äußerungen oder Handlungen aufgefallen, diese wären zu keinem Zeitpunkt toleriert worden. Das Team von Hans im Glück stehe seit Unternehmensgründung für eine Kultur, deren Grundwerte das Gegenteil der erhobenen Vorwürfe sind. Diese Bemühungen wurden schwer beschädigt. Man werde sich deshalb weiter stark für eine offene und tolerante Gesellschaft einsetzen. „Denn“, so kann man auf der Internetseite lesen, „Gastfreundschaft überwindet alle Grenzen und schafft besondere zwischenmenschliche 
Momente, die uns alle verbinden. 
GLÜCK IST UND BLEIBT BUNT!“

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