Dauerhafte Veränderung der Branche

Die Pandemie hat nach Einschätzung Fogels die Reisebranche dauerhaft verändert. „Freizeitreisen haben sich sehr viel schneller wieder erholt als Geschäftsreisen“, sagte er. „Wir alle haben gelernt, auf Videokonferenzen sehr gut zu kommunizieren. Ich denke, dass Unternehmen langfristig sorgfältiger prüfen werden, welche Geschäftsreisen notwendig sind.“ Eines Tages werde auch die absolute Zahl an Geschäftsreisen wieder höher sein als im Rekordjahr 2019.

Aber deren Anteil am gesamten Reisemarkt werde niedriger bleiben. „Wir sehen bereits, dass Fluglinien die Zahl ihrer Sitze in der Businessklasse reduzieren und dafür mehr Economysitze anbieten“, sagte Fogel. Viele Business-Hotels orientierten sich ein bisschen um in Richtung Freizeit: „Reisende Geschäftsleute werden künftig häufiger Freizeit und Business kombinieren. Ein Geschäftsreisender aus New York wird sich überlegen: Wenn ich geschäftlich nach München fliege, will ich da nur an einem zweitägigen Meeting teilnehmen, oder bleibe ich privat noch zwei oder drei Tage länger?“

Bestpreisklausel nicht überall verboten

Eine juristische Niederlage vor dem Bundesgerichtshof im Mai hat dem Unternehmen nach Worten Fogels geschäftlich nicht geschadet. Booking.com hatte den Hotels in der Vergangenheit sogenannte enge Bestpreisklauseln auferlegt, denen zufolge Zimmerpreise auf dem Portal mindestens so günstig sein mussten wie auf den eigenen Hotel-Webseiten. Laut BGH dürfen Hotels ihre Zimmer auf den eigenen Webseiten jedoch ungestraft günstiger anbieten.

Die Rechtslage ist nun in der EU je nach Land unterschiedlich – in Deutschland und auch einigen anderen Ländern sind derartige Bestpreisklauseln nun endgültig verboten, in anderen bleiben sie übliche Praxis. „Ich bin froh, dass die Gerichte in mehreren Ländern unsere Regeln erlaubt haben“, sagte Fogel. „Wir beobachten aber, dass interessanterweise viele Hotels (in Deutschland) uns trotzdem sehr gute Preise bieten, weil sie ihre Gäste über Booking.com holen.“ Das deckt sich mit einer früheren Einschätzung des Bundeskartellamts.

(dpa/MK)

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