Wer die Täter nicht erwischt und nicht den richtigen Tarif in der Wohngebäudeversicherung hat, muss als Eigentümerin oder Eigentümer das illegale Graffiti auf eigene Kosten beseitigen lassen.
Geld als Schadensersatz zurückholen
Gegebenenfalls kann man sich das Geld als Schadenersatz zurückholen, wenn die Täterinnen und Täter später doch gefasst werden.
„Erkundigen Sie sich in ihrer Stadt oder Gemeinde, ob es staatliche finanzielle Mittel zur Beseitigung von Graffiti gibt“
Ihrer Erfahrung nach bieten Gemeinden teilweise spezielle Programme oder sogar einen kostenlosen Graffiti-Entfernungsdienst an.
Kosten können in der Regel nicht auf Mieter umgelegt werden
Müssen Eigentümer die Beseitigung am Ende doch selbst zahlen, können sie die Kosten in der Regel nicht auf ihre Mieter umlegen. Dabei komme es jedoch auf den Einzelfall an, weiß Engel-Lindner.
Die Kostenumlage ist nach ihren Angaben immer möglich, wenn im Mietvertrag ausdrücklich geregelt ist, dass zu den Betriebskosten auch die Kosten der Graffiti-Beseitigung gehören.
Teilweise urteilten Gerichte sogar, dass Mieter selbst ohne Erwähnung im Vertrag die Graffiti-Reinigungskosten tragen müssen – etwa dann, wenn Vermieter die Kosten bei der Betriebskostenabrechnung schon seit vielen Jahren ansetzen und man als Mieter über Jahre widerspruchslos zahlt.
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