Kampf ums Adlon: Verhandlungstermin steht
Der Termin für die mündliche Verhandlung zur Rückübertragung der Immobilie wurde für den 8. Dezember 2022 anberaumt. Wie das Gericht mitteilt, machen die Kläger Ansprüche nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen hinsichtlich des Hotels Adlon geltend. Sie seien Erben der letzten Eigentümerin vor 1949.
Einen ersten Antrag auf Rückübertragung lehnte das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen 1997 mit der Begründung ab, die Rückübertragung sei wegen einer Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage ausgeschlossen.
Die Kläger haben 2019 das Wiederaufgreifen des Verfahrens beantragt. Sie meinen, aus neuen Beweismitteln ergebe sich, dass ihre Rechtsvorgänger zu Unrecht als Naziaktivisten in die sog. „Liste 3“ aufgenommen worden seien. Sie seien vielmehr selbst Opfer nationalsozialistischer Verfolgung gewesen. Die Adlons seien „faktisch enteignet“ worden und hätten damit einen Anspruch auf Entschädigung, wird argumentiert.
„Wir sind auf viele neue Tatsachen gestoßen.“
Der Klage seien umfangreiche Recherchen vorausgegangen, unter anderen habe sein Mandant Akteneinsicht bei der Finanzverwaltung gehabt, sagte der Düsseldorfer Rechtsanwalt Wolfgang Peters der Deutschen Presse-Agentur. „Dabei sind wir auf viele neue Tatsachen gestoßen.“ Auf dieser Basis habe sich die Erbengemeinschaft entschlossen, einen neuen Versuch zu unternehmen, die Enteignung anzufechten. Das LROV hatte den Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens laut Finanzverwaltung im Februar 2020 abgelehnt. Darum liegt der Fall nun beim Verwaltungsgericht.
„Die Nazis haben die Herrschaft über das Hotel übernommen und sich im weltweiten Ruf des Adlons gesonnt“, so Peters. Die Adlons seien damit „faktisch enteignet“ worden und hätten damit einen Anspruch auf Entschädigung, so seine Argumentation. Zugleich geht es in dem Fall um die grundsätzlichere Frage, ob von der ehemaligen Sowjetunion beschlagnahmtes Nazi-Eigentum generell nicht zurückgegeben werden darf. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht bislang bejaht. Peters sieht aufgrund der Recherchen jedoch historische Gründe, die zu einer Änderung der Rechtsprechung führen könnten.
(Verwaltungsgericht Berlin/dpa/SAKL)