Obergrenze für Dönerläden?
Genüsslich beißt Christoph Troßbach in den Döner in seiner Hand. „Schmeckt gut. Aber halt nicht jeden Tag“, sagt der CDU-Stadtrat aus dem baden-württembergischen Heilbronn, wo sich eine Diskussion um eine Obergrenze für bestimmte Läden in der Innenstadt entsponnen hat.
Theoretisch könnte der Rechtsanwalt Troßbach in jeder Mittagspause bei einer anderen Bude essen, denn alleine in Laufweite seiner Kanzlei gibt es zahlreiche Drehspieße. „Schauen Sie: Rechts ein Döner, links ein Döner, zwei Häuser weiter auch ein Döner“, sagt er und dreht sich auf einem kleinen Platz in der Fußgängerzone einmal um die eigene Achse.
Aus Sicht von Troßbach und der Heilbronner CDU ist das ein Problem in der 125.000-Einwohner-Stadt nördlich von Stuttgart. „Es tut mir weh, dass das Angebot immer einseitiger wird – immer nur Dönerläden, Barbershops, Nagelstudios oder Handyläden“, sagt er.
Gemeinderat soll sich mit dem Thema befassen
Deswegen ist die Fraktion mit der Forderung nach einer Obergrenze für solche Läden in den Wahlkampf gezogen und hat einen Antrag bei der Stadtverwaltung eingereicht. Bald soll sich der Gemeinderat mit dem Thema befassen. „Uns geht es darum, dass wir eine möglichst vielfältige Innenstadt haben, mit einem breiten Angebot“, erklärt Troßbach.
Im Wahlkampf bekam die CDU für ihre Forderung scharfe Kritik, andere Parteien sprachen von Populismus oder von Wahlkampfgetöse. Troßbach hält dagegen. „So ein Vorwurf ist schnell erhoben, aber deswegen noch lange nicht begründet.“ Man sei mit der Forderung nah an den Wählern gewesen. „In der Bürgerschaft war sehr häufig zu hören: Endlich sagt das jemand.“
Rathaus prüft den Vorstoß
Das Rathaus äußert sich zurückhaltend zum Vorstoß. „Die Frage, ob Obergrenzen für bestimmte Gewerbebetriebe möglich sind, ist sehr komplex und umfasst verschiedene Rechtsgebiete“, teilt eine Sprecherin der Stadtverwaltung mit. Man befasse sich mit dem Antrag der CDU-Fraktion und prüfe den Sachverhalt.
Heilbronns Baubürgermeister Andreas Ringle hatte dagegen im Juni in der „Heilbronner Stimme“ Bedenken geltend gemacht. „Man kann Nutzungsarten baurechtlich untersagen, man kann das aber nicht explizit und isoliert auf Dönerläden anwenden, denn ein Dönerladen ist keine Nutzungsart.“
Dönerläden seien ein Gast- und Schankbetrieb mit Straßenverkauf. Darunter fielen aber auch andere Läden wie ein Pizzaverkauf und Eisdielen. „Es ist also ein grober Hammer und kein feines Skalpell.“ Bestehende Läden wären von der Obergrenze nicht betroffen, betont Christoph Troßbach.
Passant: Mehr Abwechslung in der Stadt wäre gut
Unter den Menschen in Heilbronn gibt es zum Vorstoß der CDU unterschiedliche Meinungen. Ihn störe die Zahl an Dönerläden nicht übermäßig, sagt ein junger Passant in der Fußgängerzone. „Wenn die sich alle halten können, spricht da doch nichts dagegen.“
Ein anderer Passant ist da offener für den Vorstoß: „Es gibt gerade in Heilbronn schon genug Dönerläden. Ein bisschen Abwechslung würde da guttun“, sagt er. Er würde häufiger in die Innenstadt zum Einkaufen kommen, wenn es mehr Angebot gäbe, etwa an Klamottenläden.
(dpa/SAKL)