Hintergrund
Mit der Bio-AHVV werden speziell auf die Belange der AHV zugeschnittene nationale Regelungen zur Bio-Kennzeichnung und Bio-Auszeichnung geschaffen. Dies gilt auch für die damit zusammenhängende Kontrolle und Zertifizierung. Der Entwurf der Verordnung
- erlaubt Unternehmen, Zutaten und extern zugekaufte Erzeugnisse in Bio-Qualität zu kennzeichnen und damit zu werben. Im Vergleich zur bisherigen Praxis ist dies durch die Bio-AHVV nun deutlich einfacher und unternehmerfreundlicher geregelt.
- stellt gleichzeitig sicher, dass die Verbraucher verlässliche Informationen zum Einsatz von Bio-Produkten in Unternehmen der Gemeinschaftsverpflegung erhalten.
- gibt Unternehmern der AHV die Möglichkeit, den geldwerten prozentualen Bio-Anteil in drei Kategorien auszuzeichnen.
Der Entwurf der Bio-AHVV wurde am 16.03.2023 bei der Europäischen Kommission notifiziert. Die Beschlussfassung des Bundesrats ist für den Sommer vorgesehen.
(BMEL/dpa/SAKL)