Neues Bio-Label für Kantinen und Co. auf den Weg gebracht
Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, hat dem Bundeskabinett heute den Entwurf für eine Bio-Außer-Haus-Verpflegungs-Verordnung (Bio-AHVV) vorgelegt. Diese schafft einen klaren Rechtsrahmen, damit Unternehmen mit wenig Aufwand Bio in ihren Küchen kennzeichnen können. Dabei soll die neue Verordnung Nachhaltigkeit sichtbar machen, die Bio-Zertifizierung vereinfachen und den Verbraucherschutz stärken.
Die neue Verordnung ermöglicht zudem, dass Unternehmen einfach und unternehmerfreundlich Bio-Zutaten auf den Speisekarten kennzeichnen und damit werben können.
Mehr Transparenz für Verbraucher
Täglich essen 17 Millionen Menschen in den Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung. „Die Gemeinschaftsverpflegung hat ein Riesenpotential, Jung und Alt mit gesundem, nahrhaftem und nachhaltigem Essen zu versorgen. Kantinen, Mensen und Co. können mit dem Bio-Label ihren Einsatz für eine nachhaltige Verpflegung freiwillig, einfach und überprüfbar kennzeichnen und so für sich werben", sagt Bundesminister Cem Özdemir.
Er ergänzt: "Zugleich stärken wir den Ökolandbau, indem wir die Nachfrage befördern – das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu 30 Prozent Bio bis 2030. Und letztlich ermöglichen wir mehr Transparenz für Verbraucher, denn wir schließen die bisherige Lücke in der Gemeinschaftsverpflegung.“
Neu sei, dass nicht nur die Bio-Zutaten eines Gerichtes nach EU-Regeln gekennzeichnet werden – also Möhren, Kartoffeln oder die Currywurst, erläuterte der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft. Künftig soll auch zu erkennen sein, wie es in der Großküche jeweils insgesamt mit dem Bio-Anteil aussieht.
Bronze, Silber und Gold
Kommen soll dafür ein kreisrundes Logo. Darauf zu sehen sind rechts ein Messer und eine Gabel und links der „Bio-Anteil“ in Prozent, und zwar bemessen am Geldwert des gesamten Wareneinkaufs eines Betriebs im Schnitt der zurückliegenden zwölf Monate.
Die Bio-AHVV sieht dabei ein neues Kennzeichen in Bronze, Silber und Gold vor: Bei einem Bio-Anteil von 20 bis 49 Prozent am Geldwert des Gesamtwareneinkaufs der von einer Betriebseinheit bezogenen Zutaten und Erzeugnisse darf ein Unternehmen mit dem Bio-AHV-Logo in Bronze werben, bei einem geldwerten Bio-Anteil von 50 bis 89 Prozent mit dem silbernen und bei einem geldwerten Bio-Anteil von 90 bis 100 Prozent mit dem goldenen.
Die Betreiber sollen den Bio-Anteil berechnen und monatlich aktualisieren. Geplant sind auch Kontrollen.
Die ökologische Landwirtschaft ausdehnen
Die Neuregelungen für Kantinen und Co. sollen den deutschen Biomarkt auch insgesamt ankurbeln. Denn erklärtes Ziel der Ampel-Koalition ist ein Öko-Flächenanteil von 30 Prozent schon bis 2030.
Nach jüngsten Daten für 2021 waren es zuletzt 10,9 Prozent der gesamten Agrarfläche nach 10,3 Prozent Ende 2020. Bio wirtschaften inzwischen 14 Prozent aller Höfe.
Um die Umstellung stärker zu stimulieren, soll also auch eine größere und verlässliche Absatzperspektive für die Bauern her.