Massive Steuermehrbelastung droht ab 2024
„Dabei war der ermäßigte Umsatzsteuersatz in den vergangenen Monaten eine echte Hilfe. Die Rücknahme einer Steuerermäßigung ist auch eine Steuererhöhung. Dadurch wird es in der Gastronomie ab 1. Januar 2024 zu einer massiven Steuermehrbelastung kommen“, prophezeit Fritz Güntzler.
Er ergänzt: „Unser aktueller Gesetzesentwurf wurde nun durch alle Ampel-Parteien abgelehnt, auch durch die Stimmen der FDP. Herr Lindners Versprechen Anfang des Jahres und selbst die großzügigen Wahlversprechen von Olaf Scholz scheinen längst vergessen.“
Kritik aus der Branche
„Die Entfristung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes von 7 Prozent auf Speisen über den 31. Dezember 2023 hinaus ist notwendig, um den Unternehmen der Branche Planungssicherheit zu ermöglichen und ihre Wirtschaftlichkeit zu erhalten“, betont Markus Suchert.
Der BdS-Hauptgeschäftsführer versprach: „Der BdS wird sich weiterhin mit Vehemenz für eine dauerhafte Mehrwertsteuersenkung einsetzen."
Mit seiner Kritik ist der BdS nicht allein. Auch Jürgen Gangl, 1. Vorsitzende der Hoteldirektorenvereinigung Deutschland, kritisiert die Absage der Ampelkoalition an die dauerhafte Entfristung der Mehrwertsteuersteuersenkung auf Speisen in der Gastronomie scharf.
„Die Ampel-Koalition denkt zu kurz: Die Branche ist durch drastisch gestiegene Preise und Inflation hoch belastet“, betont Jürgen Gangl.
Hintergrund
Mit einem eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes hatte die CDU/CSU-Fraktion das Ziel verfolgt, den Verzehr von Speisen in Restaurants dauerhaft mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent zu besteuern.
Die Entfristung und dauerhafte Anwendung des ermäßigten Satzes in der Gastronomie hätte nach Ansicht der CDU/CSU-Fraktion zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Gastronomie angesichts steigender Belastungen vor allem durch hohe Energie- und Einkaufspreise geführt. Dies gelte unabhängig von Verhaltensänderungen.
Warum kam es zur Senkung des Umsatzsteuersatzes?
Die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken von 19 Prozent auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent war zum 1. Juli 2020 vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie eingeführt und mehrfach verlängert worden, zuletzt bis Ende 2023.
Nach Angaben der CDU/CSU-Fraktion wurde die Verlängerung mit durch die Corona-Pandemie eingetretenen Verhaltensänderungen begründet. Es wurde angenommen, dass die Verbraucher verstärkt geliefertes oder mitgenommenes Essen konsumieren würden, das dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliege. Mit der Senkung sollten Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden.
(CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag/Deutscher Bundestag/SAKL)