Offene Fragen in der Gastro: Leitfaden für Einweg-Kunststoffverpackungen veröffentlicht
Für Letztvertreiber von bestimmten Einweg-Lebensmittelverpackungen mit Kunststoffanteil gilt seit Jahresbeginn eine Mehrwegangebotspflicht. Ab 2024 sollen außerdem die Hersteller bzw. Inverkehrbringer dieser Verpackungen zusätzlich zum Lizenzentgelt eine Sonderabgabe an das Umweltbundesamt zahlen.
Angesichts der Unsicherheiten darüber, welche Lebensmittelverpackungen von den Vorgaben erfasst sind, haben die Verbände der Systemgastronomie (BdS), der Ernährungsindustrie (BVE) und der Hersteller von Kunststoffverpackungen (IK) einen Leitfaden veröffentlicht, der erklärt, unter welchen Voraussetzungen eine Einweg-Kunststoff-Lebensmittelverpackung im rechtlichen Sinne vorliegt.
Schwierigkeiten bei der Definition von „Einweg-Kunststoff-Lebensmittelverpackungen“
In der Unternehmens-Praxis und im Vollzug bereiten die unklaren Kriterien der Definition von „Einweg-Kunststoff-Lebensmittelverpackungen“ im Verpackungsgesetz und im Einwegkunststoff-Fondsgesetz erhebliche Schwierigkeiten.
Markus Suchert, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Systemgastronomie e.V. (BdS), erläutert, dass es bislang weder auf EU-Ebene noch in Deutschland eine klare Abgrenzung gibt, welche Verpackungen erfasst sind.
„Zu der Verunsicherung trägt bei, dass teilweise versucht wird, die Vorgaben über den Wortlaut von Richtlinie und Gesetz hinaus auszuweiten. Der vorliegende Leitfaden und insbesondere die Entscheidungsbäume werden Unternehmen und Behörden die schwierige Prüfung erleichtern“, hofft Suchert.