EU-Recht

Wie man Insolvenzen jetzt vermeiden könnte

Ein insolventer Geschäftsmann
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs eröffnet neue Möglichkeiten, eine Insolvenz zu verhindern. (© beeboys/stock adobe.com)
Die Berufung auf ein neues EuGH-Urteil kann in Corona-Krise unter Umständen eine Privatinsolvenz vermeiden, sagt jetzt ein Hamburger Rechtsanwalt.
Dienstag, 07.04.2020, 09:01 Uhr, Autor: Thomas Hack

Betroffen von Kurzarbeit oder Kündigung können in der Coronakrise viele ihre Kredite nicht mehr bedienen. Ein Ausweg könnte nun das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs sein. „In der Bevölkerung noch immer überraschend unbekannt ist die Möglichkeit, einen Kreditvertrag über das Widerrufsrecht auch nach Jahren noch rückabwickeln zu können, wenn der Kreditvertrag entweder nicht alle notwendigen Pflichtangaben oder unrichtige Informationen enthält“, erklärt der Hamburger Rechtsanwalt Christian Rugen von HAHN Rechtsanwälte. „Eine weitere Rechtsfolge des Widerrufs ist insbesondere, dass der Verbraucher berechtigt ist, die vertraglich vorgesehenen Zahlungen sofort einzustellen“, weiß Rugen.

Genaue Formulierungen prüfen

Der EuGH habe dem Fachexperten zufolge in seinem Urteil entschieden, dass die Belehrung „Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z.B. Angaben zur Art des Darlehens, Angaben zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat“ die Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts nicht in Lauf setzt. Fehlerhaft sei die Belehrung nach dem Urteil ebenfalls, wenn die Bezeichnungen „Kreditnehmer“ und „Kreditgeber“ oder eine Formulierung mit direkter Ansprache (z.B. „Sie“, „Wir“) in dem (Auto-)Kreditvertrag verwendet wurden. (ots/TH)

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