IHA sorgt für Rechtsklarheit im Kleingedruckten
Der Hotelverband Deutschland (IHA) stellt der Branche seit 1995 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beherbergungsverträge, Veranstaltungen und Verträge mit Reiseveranstaltern zur Verfügung. Erarbeitet werden diese unverzichtbaren Vertragsgrundlagen vom IHA-Rechtsausschuss, einem Expertengremium aus erfahrenen Fachjuristen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH) und für Veranstaltungen (AGBV), die zuletzt 2014 generalüberholt wurden, sind nun turnusmäßig überprüft und an die aktuelle Rechtsprechung angepasst worden.
Otto Lindner, Vorsitzender des Hotelverbandes, spricht aus eigener Erfahrung: „Im täglichen Umgang mit Gästen und Kunden sind AGB ein unverzichtbares Werkzeug. Mit ihnen werden generelle Fragen bei Vereinbarungen zwischen Hotels und ihren Gästen bzw. den Vertragsparteien geklärt, so dass für beide Seiten Rechtsklarheit geschaffen wird. Mit unserer turnusmäßigen Aktualisierung verringern wir das Abmahnrisiko und erhöhen so die Rechtssicherheit für unsere Hoteliers.“
AGB regeln das „Kleingedruckte“
Die vom Hotelverband Deutschland (IHA) herausgegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das sogenannte „Kleingedruckte“ zu den Verträgen zwischen den Hoteliers und ihren Gästen oder Geschäftspartnern. Die AGB enthalten daher z.B. eine transparente Regelung zur Einbeziehung kommunaler Abgaben oder zur Fixierung wirtschaftlich vertretbarer Stornofristen bei Hotelaufnahmeverträgen. Letztlich enthalten die empfohlenen AGB auch Klauseln, mit denen das Hausrecht im Hotel praxisnah geltend gemacht werden kann. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verträge mit Reiseveranstaltern werden derzeit überarbeitet und nach Fertigstellung der Branche zur Verfügung gestellt.
Bei der aktuellen Überprüfung wurden die AGBH und AGBV zum einem gestrafft und zum anderen die Klauseln bezüglich „Geltungsbereich“, „Vertragsabschluss“, „Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung“, „Rücktritt des Kunden und des Hotels“ sowie des „Gerichtsstands“ neu gefasst. Bei den AGBV 6.0 wurden zusätzlich noch Klauseln zum „Mindestumsatz“ sowie zu „urheberrechtlich relevanten Vorgängen“ und „behördliche Erlaubnisse bzw. Auflagen“ aufgenommen.
„Wir empfehlen daher allen IHA-Mitgliedern, die bisher verwendeten AGB aus ihren Vertragsunterlagen, Musterverträgen, Briefen, E-Mail-Vorlagen, Homepage, etc. zu entfernen und gegen unsere aktuellen Versionen AGBH 8.1 oder AGBV 6.0 auszutauschen,“ erklärt IHA-Geschäftsführer Stefan Dinnendahl.
Überarbeitete AGB-Empfehlungen
Die überarbeiteten AGB-Empfehlungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGBH 8.1) und für Veranstaltungen (AGBV 6.0) sind ab sofort als PDF- und Word-Datei verfügbar und wurden als bewährter Service ins Englische übersetzt. IHA-Mitglieder können die vollständig überarbeiteten „AGBH 8.1“ und „AGBV 6.0“ bereits jetzt im Extranet des Hotelverbandes kostenfrei herunterladen. Ebenfalls kann auch das Muster eines Hotelaufnahmevertrages heruntergeladen werden. „Eine individuelle Anpassung der AGB ist grundsätzlich möglich, sollte aber nie ohne anwaltlichen Rat vorgenommen werden,“ empfiehlt IHA-Geschäftsführer Stefan Dinnendahl.
Nichtmitglieder können die vom Hotelverband Deutschland (IHA) empfohlenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter (www.hotellerie.de/publikationen) beziehen. Weitere Informationen sind unter www.iha-service.de (für Mitglieder im IHA-Extranet) abrufbar.
(IHA/MK)