Bundeskartellamt nimmt Booking.com unter die Lupe
Einer aktuellen Pressemitteilung zufolge hat das Bundeskartellamt in der Schriftenreihe „Wettbewerb und Verbraucherschutz in der digitalen Wirtschaft“ einen Beitrag zum Thema „Die Auswirkungen enger Preisparitätsklauseln im Online-Vertrieb – Ermittlungsergebnisse aus dem Booking-Verfahren des Bundeskartellamtes“ veröffentlicht.
Beschränken Klauseln den Wettbewerb zwischen den Hotels?
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, ließ dazu verlauten: „Sogenannte Preisparitätsklauseln sind eine häufige Internetvertriebsbeschränkung. Im Verfahren gegen Booking.com hat sich das Bundeskartellamt mit der Frage befasst, inwieweit solche Klauseln sowohl den Wettbewerb zwischen den Hotelbuchungsportalen als auch den Wettbewerb zwischen den Hotels selbst beschränken. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die konkreten Auswirkungen der Preisparitätsklauseln und stellt u.a. die durch umfangreiche Ermittlungen gewonnenen Erkenntnisse zum Preissetzungsverhalten der Hotels sowie zum Verhalten der Verbraucher bei Hotelbuchungen dar.“ Insbesondere geben die Ermittlungen einen bislang einmaligen Einblick in die quantitative Bedeutung von möglichen Trittbrettfahrereffekten, die häufig zur Rechtfertigung solcher Klauseln behauptet werden, es in dem Bericht weiter heißt. (bundeskartellamt.de/TH)