Bei welchen Lebensmitteln der Zoll Probleme macht
Der aromatische Apfelschnaps aus der Bodenseeregion, exotische Gewürzmischungen vom türkischen Basar oder ein kräftiges Stück gut abgehangenes Kobe-Beef aus Japan: Lebensmittel sind für Touristen, Foodies und Gastronomen gleichermaßen ein willkommenes Mitbringsel aus fremden Gefilden. Doch gerade wer kulinarische Köstlichkeiten aus weiter entfernten Regionen in die EU einführen will, kann enorme Probleme beim Zoll bekommen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gibt daher folgende Tipps hinsichtlich Vorschriften und Mengenbeschränkungen, um „Lebensmittelärger“ am Zoll zu vermeiden:
Tierische Nahrungsmittel wie Fleisch, Milch und Milchprodukte sowie Eier müssen prinzipiell an speziellen Eingangsstellen von Tierärzten kontrolliert werden lassen. Daneben müssen Verbraucher für diese Erzeugnisse ganz bestimmte Gesundheitsbescheinigungen und ein gültiges Begleitdokument vorlegen können- ziemlich viel Aufwand also. Wer außerhalb der EU war, darf beispielsweise maximal zwei Kilo Speisepilze mitbringen – die Einfuhr von Kartoffeln ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Bei Nahrungsergänzungsmitteln kann auch die Menge entscheidend sein: Ein Vorrat für maximal drei Monate ist in Ordnung, alles was darüberhinaus geht, kann für gehörigen Ärger sorgen. Ähnliches gilt für geistvolle Getränke, die etwas mehr Umdrehungen aufweisen können: Innerhalb der EU dürfen bis zu 10 Liter Spirituosen und bis zu 110 Liter Bier mit nach Hause genommen werden. Für Importe von außerhalb gilt: Spirituosen mit mehr als 22 Volumenprozent sind auf 1 Liter, Bier auf 16 Liter beschränkt. (dpa-tmn/TH)