Was bedeutet das nun für Arbeitnehmer?

Für die rechtliche Beurteilung ist das Feiertagsrecht jenes Ortes relevant, an welchem sich die Mitarbeiter am relevanten Tag zur Arbeit befinden. Der Unternehmenssitz und der Wohnort des Mitarbeiters spielen dabei allerdings keine Rolle.

Dabei kommt es auf die öffentlichen-rechtlichen Feiertagsregelungen im jeweiligen Bundesland an. Diese Einstufung ist insbesondere bei jenen Mitarbeitern relevant, deren Einsatzort wechselt, die beruflich reisen oder deren Arbeitgeber in verschiedenen Bundesländern einen Sitz hat.

Fallbeispiel: Wohnt ein Mitarbeiter in Thüringen und arbeitet in Bayern, so darf er am 6. Januar zu Hause bleiben, obwohl der Tag in Thüringen kein Feiertag ist. Umgekehrt darf ein Bayer, der in Thüringen arbeitet, sich am 6. Januar nicht auf die Feiertagsregelung berufen.

Kein Anspruch bei ausländischen Feiertagen

Die Feiertagsregelung gilt nur für inländische Feiertage. Ausländische Mitarbeiter, die in Deutschland beschäftigt sind, müssen daher an Tagen, die ausschließlich in ihrem Heimatstaat Feiertage sind, arbeiten.

Es besteht kein Anspruch auf Feiertagsentlohnung. Wenn ausländische Mitarbeiter dennoch freihaben möchten, müssen sie Urlaub in Anspruch nehmen.

Umgekehrt können sich auch deutsche Mitarbeiter, die von einem deutschen Unternehmen ins Ausland entsandt werden, nicht auf die Entgeltfortzahlungsregelung berufen. Die deutschen Feiertagsregelungen gelten nur in Deutschland.

(gesetze-im-internet.de/personal-wissen.de/THWA)

Zurück zur Startseite

Weitere Themen

Impfausweis und Spritze
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht

Geimpft oder Ungeimpft: Das gilt arbeitsrechtlich

Dürfen Arbeitgeber den Impfstatus abfragen? Was gilt für die Lohnfortzahlung im Quarantäne-Fall? Wir haben die wichtigsten Fakten rund um Arbeitsrecht und Impfung zusammengefasst.
Eine Gastronomin sitzt vor ihrem PC und geht die Abrechnung durch
Fristverlängerung
Fristverlängerung

Neuer Stichtag für Rückzahlung der Corona-Hilfen

Alle Unternehmen, die Überbrückungshilfen erhalten haben, müssen selbst aktiv werden und eine Schlussabrechnung einreichen. Bereits zum zweiten Mal wurde die Frist dafür nun verlängert. Was gilt es hierbei zu beachten?
Eine Frau schaut nervös auf ihre Armbanduhr.
Ratgeber
Ratgeber

Arbeitsrecht: Was passiert, wenn Arbeitnehmer zu spät zur Arbeit kommen?

Glatteis, Streiks und Staus: All das kann unter Umständen dazu führen, dass der Weg zur Arbeit zur Odyssee wird. Aber was gilt, wenn sich der Arbeitsbeginn durch bestimmte Widrigkeiten verzögert?
Richterin mit Hammer
Urteilsspruch
Urteilsspruch

BGH schafft Klarheit zum Versicherungsschutz im Corona-Lockdown

Gastronomen und Hoteliers waren von den Schließungen in der Pandemie geschockt. Ein Teil von ihnen hatte für diesen Fall eine Versicherung abgeschlossen – aber die zahlte nicht immer. Jetzt steht fest, wann Betroffenen rechtmäßig Geld zusteht.
Küche Restaurant Brand am Herd
Ratgeber
Ratgeber

Achtung Arbeitsunfall: Was muss beachtet werden?

Die meisten Menschen verbringen einen Großteil ihrer Zeit am Arbeitsplatz. Ist der Arbeitnehmer unkonzentriert, kann es schnell einmal zu einem Arbeitsunfall kommen. Was gilt es dabei zu beachten?
Wegen Lockdown geschlossenes Restaurant
Rechtsprechung
Rechtsprechung

Mietminderung nach Einzelfallprüfung möglich

Können Mieter gewerblich genutzter Räume die Miete aufgrund des Lockdowns mindern? Generell ist dies laut Bundesgerichtshof möglich, es bedarf jedoch immer einer Überprüfung der jeweiligen Umstände – auch um die Höhe der Mietminderung festzulegen. 
Mitarbeiter im Café
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht

Längere Kündigungsfristen im Gastgewerbe

Österreich passt zum 1. Oktober die Kündigungsfristen für Arbeiter an. Für Mitarbeiter der Hotellerie und Gastronomie verlängern sich die Fristen dadurch.
Schriftzug "Arbeitsrecht"
Ratgeber
Ratgeber

Corona-Infektion im Job kann Arbeitsunfall sein

Stecken sich Angestellte im Job mit dem Coronavirus an, kann das als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall gelten. Das bringt spezielle Leistungen mit sich. Doch je nach Beruf müssen zunächst Hürden genommen werden.
Mann hält Ordner mit der Aufschrift "Angestellte", "Auszubildende", "450 Euro Jober" und "Teilzzeitbeschäftigte"
Impfstatus, Impfpflicht, Kündigung
Impfstatus, Impfpflicht, Kündigung

Das 2G-Modell aus arbeitsrechtlicher Sicht

In Hamburg können sich Gastronomen und Veranstalter für eine Öffnung nach dem 2G-Modell entscheiden. Was das arbeitsrechtlich bedeutet, weiß die Kanzlei Wittig Ünalp.