Ratgeber

Worauf Unternehmen bei erhaltenem Kurzarbeitergeld achten müssen

Gastronom vor einem Computer
Der 30. Juni ist bei der Kurzarbeit und bei der Prüfung von Corona-Überbrückungshilfen ein wichtiges Datum. (Foto: © baranq/stock.adobe.com)
Den 30. Juni 2023 sollten sich Unternehmen nicht nur mit Blick auf die Prüfung und mögliche Rückzahlung der Corona-Überbrückungshilfen rot im Kalender markieren. Denn dieser Stichtag spielt auch beim Thema Kurzarbeitergeld eine große Rolle. Was ist zu beachten?
Donnerstag, 01.06.2023, 14:53 Uhr, Autor: Sarah Kleinen

Gerade seit Beginn der Corona-Pandemie haben viele Unternehmen von den Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld profitiert und manches Unternehmen wäre ohne die Möglichkeit der Kurzarbeit sicherlich nicht mehr am Markt. Trotz der ausbleibenden wirtschaftlichen Erholung werden die Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld jedoch zum 30. Juni 2023 auslaufen.

Joachim Zobel
Joachim Zobel ist Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Schultze & Braun und am Nürnberger Standort der bundesweit vertretenen Kanzlei tätig. (Foto: © Schultze & Braun)

„Jetzt stehen die Überprüfungen des beantragten und vorläufig bewilligten Kurzarbeitergeldes an, und darauf sollten sich Unternehmen administrativ und finanziell vorbereiten“, sagt Joachim Zobel, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Schultze & Braun.

Enormer administrativen Aufwand und Vorlage zahlreicher Unterlagen

Angesichts der Multi-Dauerkrise kommen die grundsätzlich notwendigen Überprüfungen des Kurzarbeitergeldes für die betroffenen Unternehmen zum denkbar ungünstigsten Zeitpunkt. „Die Prüfungen sind mit einem enormen administrativen Aufwand und der Vorlage zahlreicher Unterlagen verbunden“, sagt Alexander von Saenger, ebenfalls Fachanwalt für Arbeitsrecht bei Schultze & Braun.

Um für eine Prüfung durch die Agentur für Arbeit vorbereitet zu sein, sollten Unternehmen daher besonderes Augenmerk auf die nachfolgenden fünf Punkte legen und dafür sorgen, dass die entsprechenden Nachweise und Unterlagen vorliegen: 

  • Neu- und/oder Ersatzeinstellungen: Dokumentation und Nachweis der Notwendigkeit von Neu- und/oder Ersatzeinstellungen von Mitarbeitern im Kurzarbeitergeldzeitraum
  • Besondere Abwesenheitszeiten: Dokumentation von besonderen Abwesenheitszeiten der Mitarbeiter – beispielsweise bei Erkrankung, Covid-19-Quarantäne, Mutterschutz, Elternzeit, Urlaub oder Freistellung und von Änderungen dieser Abwesenheitszeiten im Laufe des Kurzarbeitergeldzeitraums
  • Geplante Arbeits- und Abwesenheitszeiten und Arbeitszeitmodell: Dokumentation und transparente Nachweise zu den konkreten Planungen der Arbeits- und Abwesenheitszeiten („Soll-Arbeitszeit“) und des angewendeten Arbeitszeitmodells
  • Tatsächliche Arbeits- und Kurzarbeitszeiten: Dokumentation und transparente Nachweise zu tatsächlichen Arbeits- und Kurzarbeitszeiten („Ist-Arbeitszeit“)
  • Vermeidung der Kurzarbeit: Darstellung des Prüf- und Umsetzungsprozesseses zur Vermeidung der Kurzarbeit, insbesondere vorherige Urlaubsgewährung, Nutzung von Arbeitszeitkonten und betriebsinternen zumutbaren „Ausweichtätigkeiten“

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