Hintergrund

Bis zum 1. Januar 2020 sah das Bundesmeldegesetz (BMG, §§ 29, 30) zwingend die Papierform beim Meldeverfahren der Hotelgäste vor.

Mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz wurde jedoch die besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten für digitale Lösungen geöffnet.

Dabei wurde ein optionales digitales Meldeverfahren eingeführt. Die eigenhändige Unterschrift konnte hierbei durch ein anderes sicheres Verfahren ersetzt werden.

Am 17. Juni 2020 wurde zudem die Beherbergungsmeldedatenverordnung verkündet.

Im März 2021 trat ergänzend dazu die Experimentierklausel für digitale Meldeverfahren in Kraft. Dies ermöglichte es Beherbergungsbetrieben, für die Dauer von zwei Jahren weitere elektronische Verfahren zu erproben, um die Meldepflicht für ihre Gäste elektronisch zu erfüllen.

Pilotprojekt für den digitalen Hotel-Check-in

Ein darauf beruhendes Pilotprojekt „Digitaler Hotel-Check-in“ startete im Mai 2021. Laut einem Bericht der Bundesregierung wurde dieses Projekt mit rund 120 Hotels der Deutschen Hospitality, Lindner und Motel One zusammen mit den Unternehmen Lufthansa, Bosch, Deutsche Bahn und dem IT-Systemhaus der Bundeswehr, BWI, umgesetzt.

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