Vorerst keine Umsatzsteuer-Neuregelung für Nicht-EU-Reiseanbieter
Ursprünglich sollten ab dem Jahreswechsel alle Reiseleistungen für Unternehmen mit Sitz in einem Drittland, wie z. B. den USA, der Schweiz, Großbritannien oder Japan, nicht mehr der sogenannten Margenbesteuerung (§ 25 UStG) unterliegen. Das hätte für das Incoming von Touristen aus diesen Zielgebieten des Deutschlandtourismus eine Kostensteigerung von rund 10 Prozent und massiven zusätzlichen Bürokratieaufwand für die Unternehmen bedeutet.
Das hätte die Umsatzsteuer-Neuregelung bedeutet
Nach den ursprünglichen Plänen der Bundesregierung hätten sich Reiseanbieter aus Drittländern und ohne feste Niederlassung im Gemeinschaftsgebiet für die Umsatzsteuer in Deutschland registrieren und auf alle in Deutschland ausgeführten Reiseleistungen 7 Prozent bzw. 19 Prozent Umsatzsteuer abführen müssen.
Ein entsprechender Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums erging bereits im Jahr 2020, wurde jedoch wegen mehrheitlicher Bedenken der Bundesländer für die Jahre 2021 und 2022 außer Vollzug gesetzt. Mit dem Inkrafttreten zum 1. Januar 2023 hätte Deutschland als einziges Land neben Kroatien einer für 2023 erwarteten EU-weiten Harmonisierung ohne Not vorgegriffen.
Große Erleichterung beim Hotelverband Deutschland
„Wir sind erleichtert, dass in Zeiten multipler Krisen Reisen aus wichtigen internationalen Quellmärkten nach Deutschland nicht noch weiteren Kostensteigerung unterworfen werden. Das hätte sich als empfindlicher Wettbewerbsnachteil ausschließlich für deutsche Tourismusanbieter ausgewirkt“, erklärt IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe.
Er ergänzt: „Mit der jetzigen Verlängerung der Nichtanwendung für zumindest ein weiteres Jahr besteht nun wieder die Chance, eine einheitliche Umsetzung in der Europäischen Union zu erreichen.“
(Hotelverband Deutschland/THWA)