Stadt Bielefeld stellt Hotspot-Antrag auf Maskenpflicht
Die Stadt Bielefeld beantragt trotz geringer Erfolgsaussichten als erste Region in Nordrhein-Westfalen strengere Corona-Schutzmaßnahmen nach der Hotspot-Regelung. In einem an den Landtag gerichteten Antrag würden erweiterte Schutzmaßnahmen im Sinne einer Maskenpflicht in Innenräumen von Einzelhandel, Gastronomie, Freizeiteinrichtungen und Schulen gefordert, sagte ein Stadtsprecher am Freitag nach einem Ratsbeschluss am Vorabend.
Im Landtag hatten Abgeordnete von SPD und Grünen bereits am Mittwoch Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) zum Verfahren bei einer regionalen Hotspot-Regelung befragt. Zuständig sei der Landtag, der darüber entscheiden müsste, erklärte Karl-Josef Laumann. Er äußerte sich zugleich skeptisch: „Ich habe zurzeit, um das mal ganz klar zu sagen, keine Fantasie, wie ein regionaler Hotspot zu einer Beruhigung der Lage irgendwo führen soll, so wie jetzt die Situation funktioniert.“
Das Infektionsgeschehen könne sich sehr schnell von einer Region in eine andere verlagern. Deshalb müsse man das schon überregional betrachten. „Und überregional, egal wie Sie die Regionen ziehen, gibt es in Nordrhein-Westfalen zurzeit keine konkrete Bedrohung der medizinischen Versorgung“, sagte Karl-Josef Laumann. Während Abgeordnete von SPD und Grünen auf eine landesweite Hotspot-Regelung in Hamburg und in Mecklenburg-Vorpommern verwiesen, machten CDU und FDP deutlich, dass aus ihrer Sicht die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen.
Die allermeisten Corona-Auflagen in Nordrhein-Westfalen sind weggefallen
Vor der Landtagswahl am 15. Mai ist keine reguläre Sitzung mehr geplant. Für eine Sondersitzung des Landtags müssten sich laut Landesverfassung ein Viertel der Abgeordneten aussprechen. Die SPD-Fraktion hätte mit ihren 69 Abgeordneten die erforderliche Stimmenzahl. Die Grünen-Fraktion hat 14 Mitglieder. Im Landtag in Düsseldorf sitzen derzeit 199 Abgeordnete.
Nach gut zwei Jahren Pandemie sind am vergangenen Sonntag die allermeisten Corona-Auflagen in Nordrhein-Westfalen weggefallen. Das betraf sowohl die Zugangsbeschränkungen 3G (geimpft, genesen oder getestet) und 2G plus (geimpft, genesen plus getestet oder geboostert) als auch die allgemeine Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen. Hintergrund ist das Infektionsschutzgesetz des Bundes.
Beschränkungen können die Länder nur per Hotspot-Regelung vornehmen.
(dpa/SAKL)