SPD fordert dauerhafte Beibehaltung der reduzierten Mehrwertsteuer
Für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wird mit Ausnahme der Abgabe von Getränken seit dem 1. Juli 2020 bis gegenwärtig Ende 2023 der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7 Prozent gewährt. Damit soll ein Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Folgen und zur Stärkung der Binnennachfrage geleistet werden.
Im Corona-Steuerhilfegesetz war diese Maßnahme zunächst bis zum 30. Juni 2021 befristet. Im Dritten Corona-Steuerhilfegesetz wurde sie dann bis zum 31. Dezember 2022 sowie im Achten Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom 24. Oktober 2022 bis Ende 2023 verlängert.
Die Arbeitsgruppe Tourismus der SPD-Bundestagsfraktion fordert nun die dauerhafte Beibehaltung der reduzierten Umsatzsteuer für die Gastronomie.
Auch die Lebensqualität erhalten
„Gastronomie ist essenziell für unsere Innenstädte. Als Orte der Begegnung sind gastronomische Einrichtungen das Herzstück unserer Kommunen. Es ist daher unsere Pflicht, sie in diesen Zeiten der Krise zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass die Menschen in unseren Städten und Gemeinden weiterhin ein hochwertiges gastronomisches Angebot genießen können. Damit steigern wir auch die Attraktivität des ländlichen Raums“, erläutert Daniel Rinkert, zuständiger Berichterstatter.
Weiter erklärt er: „Was wir an Steuereinnahmen verlieren, gewinnen wir durch die Sicherung der zukünftigen Existenz unserer gastronomischen Einrichtungen umso mehr zurück. Denn eine geschlossene Gaststätte, ein Restaurant oder ein Café bringen keine Steuereinnahmen.“
Lena Werner, stellvertretende tourismuspolitische Sprecherin ergänzt: „Es besteht das Risiko, dass die Gastronomen gezwungen sind, die entstehenden Mehrkosten bei einem Steuersatz von 19 Prozent auf die Kunden umzulegen. Als Sozialdemokraten ist es uns wichtig, dass auch weiterhin alle Menschen trotz Inflation gastronomische Angebote nutzen können. Damit erhalten wir auch die Lebensqualität.“