Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden beschlossen
Für die Soforthilfe soll am kommenden Montag in einer Sondersitzung noch der Bundesrat grünes Licht geben. Die Bundesregierung rechnet mit Kosten von neun Milliarden Euro. Die Soforthilfe ist zweifelsohne ein wichtiges Signal, um die Bezahlbarkeit der Gaspreise zu sichern. Aber sie ist auch eine Wissenschaft für sich.
Wie die Abschlagszahlung funktioniert
Konkret sollen sogenannte Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Wärmekunden grundsätzlich von der Dezember-Abschlagszahlung freigestellt werden. Das gilt etwa für Alleineigentümer eines einzelnen Hauses, die einen direkten Gasliefervertrag mit einem Versorger haben, aber auch für kleine und mittlere Firmen. Der Entlastungsbetrag soll gutgeschrieben werden.
Dieser wird ermittelt, indem ein Zwölftel des Verbrauchs, wie ihn der Versorger im September geschätzt hat, mit dem im Dezember gültigen Kilowattstundenpreis multipliziert wird. Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox liegt die Dezember-Entlastung bei einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden voraussichtlich bei rund 300 Euro.
Entlastung für rund drei Monate
Die Verrechnung geschehe automatisch, heißt es in einem Schreiben von Kanzler Olaf Scholz (SPD) an die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion. Die Soforthilfe entspreche in den meisten Fällen der Höhe der Entlastung der geplanten Gaspreisbremse für rund drei Monate, heißt es.
Wenn in der Vergangenheit für einen Altvertrag direkt mit dem Versorger monatlich eine Vorauszahlung für den Gasverbrauch von 100 Euro fällig war, so machten sich bereits in diesem Jahr deutliche Preissteigerungen bemerkbar, sodass im Dezember 275 Euro als neue Vorauszahlung zu zahlen wären.
Wenn diese höhere neue Vorauszahlung nun komplett für den einen Monat erlassen werde, werde der Verbraucher im Dezember um 275 Euro entlastet. Der Bund erstattet den Versorgern die Kosten direkt.