Bundesrat will Ausdehnung der Covid-Zertifikatspflicht
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 25. August 2021 entschieden, vorsorglich eine Verstärkung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus bis am 30. August bei den Kantonen und Sozialpartnern in Konsultation zu geben. Im Zentrum steht die Ausweitung der Zertifikatspflicht auf Innenbereiche von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie auf Veranstaltungen im Inneren. Der Bundesrat hat auch beschlossen, dass ab dem 1. Oktober die Testkosten für das Covid-Zertifikat nicht mehr vom Bund übernommen werden.
Ausdehnung der Zertifikatspflicht
Wie im Drei-Phasen-Modell vorgesehen, steht das Covid-Zertifikat im Vordergrund. Das Zertifikat steht allen offen. Es erlaubt es, eine Covid-19-Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testergebnis einheitlich und fälschungssicher zu dokumentieren. Anders als in früheren Infektionswellen soll auf die Schließung ganzer Branchen oder Verbote von bestimmten Aktivitäten verzichtet werden. Mit dem Zertifikat wird das Übertragungsrisiko reduziert, weil nur noch Personen zusammentreffen, die nicht ansteckend sind oder ein geringes Risiko aufweisen, ansteckend zu sein. Wie bisher soll die Zertifikatspflicht nicht für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre gelten. Nicht geändert werden sollen zudem die bekannten und breit akzeptierten Hygiene- und Abstandsempfehlungen, die Quarantäneregeln sowie die generelle Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen, Läden und im öffentlichen Verkehr.
Innenräume von Restaurants, Bars und Clubs
Der Bundesrat schlägt vor, die heute in Diskotheken und Tanzlokalen bestehende Zertifikatspflicht auf alle Innenbereiche von Restaurations-, Bar- und Clubbetrieben auszudehnen. Auf Terrassen und weiteren Außenbereichen soll weiterhin keine Zertifikatspflicht gelten. Die Zertifikatspflicht gilt nicht für das Personal. Für dieses gelten allerdings weitergehende Maßnahmen wie etwa eine Maskenpflicht. Nur wenn sämtliche anwesenden Mitarbeitenden die Zertifikatspflicht erfüllen, darf auch das Personal auf die Maske verzichten. Auch für Hotelrestaurants sollen dieselben Regeln gelten. Die reine Übernachtung im Hotel soll dagegen nicht unter die Zertifikatspflicht gestellt werden, weil die Nutzung von Hotels auch Personen offenstehen sollte, die kurzfristig keinen Zugang zu einem Test haben.
Veranstaltungen im Innern
Im Weiteren soll eine Zugangsbeschränkung auf Personen mit einem Covid-Zertifikat für Veranstaltungen eingeführt werden, die in Innenbereichen stattfinden (Konzerte, Theater, Kino, Sportveranstaltungen, Privatanlässe wie Hochzeiten). Bei Veranstaltungen im Freien sollen die bisherigen Regeln gelten.
Kultur- und Freizeiteinrichtungen
Neu soll auch der Zugang zu Orten wie Museen, Zoos, Fitnesscenter, Kletterhallen, Hallenbäder, Aquaparks, Thermalbäder, Billardhallen oder Casinos auf Personen mit einem Zertifikat eingeschränkt werden. Ausgenommen sind Betriebe, die ausschließlich Außenbereiche umfassen.
Kontaktdatenerhebung in Diskotheken
Für Diskotheken und Tanzlokalen besteht heute bereits eine Zertifikatspflicht. Neu soll als zusätzliche Maßnahme eine obligatorische Kontaktdatenerhebung eingeführt werden, um das Contact Tracing zu vereinfachen.
Nutzung des Zertifikats im Arbeitsbereich
Der Bundesrat schlägt zudem vor, den Einsatz des Zertifikats im Arbeitsbereich in der Verordnung zu klären. Es soll explizit festgehalten werden, dass die Arbeitgeber das Vorhandensein eines Zertifikats prüfen dürfen, wenn dies der Festlegung angemessener Schutzmaßnahmen oder der Umsetzung des Testkonzepts dient.
Bundesrat passt Teststrategie an
Das Testen bleibt eine wichtige Maßnahme, um die Pandemie zu kontrollieren, Übertragungsketten zu unterbrechen und eine Überbelastung der Spitalstrukturen zu verhindern. Dazu soll insbesondere das regelmäßige Testen in Schulen und Betrieben weitergeführt werden. Diese repetitiven Tests werden weiterhin vom Bund finanziert.
Kosten für präventive Tests
Ab dem 1. Oktober 2021 müssen Personen, die sich testen lassen, um ein Zertifikat zu erhalten, den Test selber bezahlen. Alle Personen, die sich impfen lassen wollen, konnten das inzwischen tun. Der Bundesrat erachtet es nun nicht mehr als die Aufgabe der Allgemeinheit, die Testkosten für Personen zu übernehmen, die nicht geimpft oder nicht genesen sind. Die Möglichkeit zur kostenlosen Impfung besteht weiterhin.
Personen mit Symptomen und Jugendliche
Tests für Personen mit Symptomen werden weiterhin vom Bund übernommen. Allerdings berechtigen diese nicht zum Erwerb eines Zertifikats. Antigen-Schnelltests für Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können sowie Tests für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren werden weiterhin vom Bund bezahlt. Auch wer eine Gesundheitseinrichtung, etwa ein Alters- oder Pflegeheim oder ein Spital, besucht, kann sich weiterhin gratis testen lassen. Der Schutz von Personen mit hohem Risiko ist besonders wichtig. Bei einem negativen Testresultat wird anstelle eines Zertifikats eine Bescheinigung ausgestellt.
Pooltests für alle offen
Neu will der Bund die Möglichkeit schaffen, dass sich Personen ohne Symptome auf eigene Kosten in einer Apotheke mit einem Speichel-PCR-Pooltest testen lassen können. Diese Tests haben den Vorteil, dass sie aussagekräftiger sind als Antigen-Schnelltests. Auch wird es möglich sein, sich zuhause selbst eine PCR-Speichelprobe zu entnehmen. Dabei muss die Entnahme der Probe kontrolliert und die Identität der Person klar sein.
Ergebnisse der Konsultation
Die überwiegende Mehrheit der Kantone und Sozialpartner sowie auch die zuständige Kommission des Nationalrats war mit der Weiterentwicklung der Teststrategie einverstanden. Insbesondere begrüßten sie die weiterführende Finanzierung von regelmäßigen Tests in Schulen und in Betrieben. Sie schlugen jedoch Änderungen bei der Vergütung der Tests und strengere Bestimmungen zur Vorbeugung vor Missbrauch vor. Der Bundesrat ist den Anliegen teilweise nachgekommen. So sollen sich Jugendliche neu bis zum 16. Altersjahr gratis testen lassen können. Gleichzeitig soll das Zertifikat für Personen ab 16 Jahren nur noch dann ausgestellt werden, wenn der Test selbst bezahlt wurde.
(Bundesamt für Gesundheit/MK)