Corona-Pandemie

Schweiz beschließt 2G-Regel in der Gastronomie

Schild, das auf die 2G-Regel hinweist
Ab 20. Dezember gilt in der ganzen Schweiz 2G. (Foto: © kristina rütten – stock.adobe.com)
Die Schweiz hat ihre Corona-Schutzmaßnahmen deutlich verschärft. Zu Restaurants und Veranstaltungen im Inneren haben künftig nur noch Geimpfte und Genesene Zugang. Der Branchenverband GastroSuisse fordert daher Wirtschaftshilfen.
Montag, 20.12.2021, 08:35 Uhr, Autor: Natalie Ziebolz

Ab 20. Dezember 2021 gelten in der Schweiz verschärfte Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus. Zu Innenräumen von Restaurants, von Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben sowie zu Veranstaltungen im Innern haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zugang (2G). Als zusätzlicher Schutz muss an diesen Orten eine Maske getragen und es darf nur im Sitzen gegessen und getrunken werden. Wo die Maske nicht getragen werden kann, wie bei Blasmusikproben, oder wo nicht im Sitzen konsumiert werden kann, wie in Discos und Bars, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+). Personen, deren Impfung, Auffrischimpfung oder Genesung nicht länger als vier Monate zurückliegt, sind von dieser Testpflicht ausgenommen. Die Maßnahmen sind bis 24. Januar 2022 befristet.

Testkosten für Zertifikat werden wieder übernommen

Der Bundesrat hat zudem beschlossen, dass künftig die Kosten von gewissen Covid-19-Tests, die zu einem Covid-Zertifikat führen, wieder übernommen werden. Damit setzt er einen Beschluss des Parlaments im Covid-19-Gesetz um. Bezahlt werden sollen Antigen-Schnelltests und Speichel-PCR-Pooltests. Nicht bezahlt werden Selbsttests sowie Einzel-PCR-Tests und Antikörpertests. Weiterhin übernommen werden die Kosten von Einzel-PCR-Tests bei Personen mit Krankheitssymptomen, bei Kontaktpersonen und nach positiven Poolproben. Das neue Testkostensystem gilt seit 18. Dezember 2021. Ab dem 17. Januar 2022 müssen zudem alle, die an repetitiven Tests teilnehmen, ein Testzertifikat erhalten können.

Nur noch ein Test bei der Einreise bei geimpften und genesenen Personen

Nach Konsultation der Kantone hat der Bundesrat zudem das Testregime bei der Einreise angepasst. Vor der Einreise in die Schweiz werden neben PCR-Tests, die nicht älter als 72 Stunden sind, auch Antigen-Schnelltests akzeptiert, die nicht älter als 24 Stunden sind. Auf die Pflicht eines zweiten Tests 4 bis 7 Tage nach der Einreise in die Schweiz wird bei geimpften und genesenen Personen verzichtet.

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