Sachsen stellt epidemische Lage fest
Sachsens Landtag hat die epidemische Lage im Freistaat festgestellt und so die rechtliche Grundlage für eigene Schutzmaßnahmen in der Corona-Pandemie geschaffen. Allerdings braucht man dafür die Mitwirkung des Bundes. Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) räumte ein, dass man erst noch die neue Gesetzeslage auf Bundesebene abwarten müsse. Die neue Koalition in Berlin arbeite aber mit Hochdruck am Infektionsschutzgesetz. „Die derzeit rechtlich möglichen Infektionsschutz-Maßnahmen reichen nicht aus, um die vierte Welle in Sachsen zu brechen“, stellte der Fraktionsvorsitzende der Linken, Rico Gebhardt, fest. Die „pandemische Notlage nationaler Tragweite“ hätte vom Bund verlängert werden müssen. „Die Rolle rückwärts der künftigen Ampel-Koalition kommt viel zu spät und muss nun aufwendig korrigiert werden. Das am letzten Donnerstag geänderte Bundesinfektionsschutzgesetz sieht momentan weder Schließungen der Gastronomie vor, noch wäre ein Lockdown möglich. Aber genau diese Instrumente brauchen wir jetzt ganz dringend in Sachsen.“
„Jetzt ist nicht die Zeit zu lockern. Wir können nicht hinter die derzeit geltenden Regeln zurückfallen“, meinte auch Franziska Schubert, Fraktionsvorsitzende der Grünen. Das habe man auch dem Bund gegenüber klargemacht. Für ihre Partei gebe es bei den Maßnahmen zwei Leitlinien: Zum einen wolle man Kinder und Jugendliche entlasten, um sie nicht erneut zu Verlierern dieser Pandemie zu machen. Zum anderen gelte es zwischen Geimpften und Ungeimpften zu unterscheiden.
(dpa/NZ)