Corona-Krise
Sachsen: 2G-Regel in der Gastronomie
Ab sofort gelten in Sachsen schärfere Corona-Regeln. Das trifft vor allem gastronomische Betriebe. Sie dürfen nur noch Geimpfte und Genesene in die Innenbereiche lassen.
Aufgrund stark gestiegener Corona-Infektionszahlen gelten in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens in Sachsen ab sofort die 2G-Regel – dazu zählt auch die Innengastronomie sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen. Kinder, Jugendliche und Menschen, die sich nicht impfen lassen können sind ausgenommen.
(dpa/NZ)