Corona-Gipfel

Restaurants bleiben geschlossen, der Hotelbetrieb eingeschränkt

Bundeskanzlerin Angela Markel, Bayerns Ministerpräsident Markus Söder und Berlins Bürgermeister Michael Müller
Die Bundeskanzlerin mit Berlins Bürgermeister Michael Müller (l.) und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder bei der Pressekonferenz des Corona-Gipfels am Mittwoch, 25. November 2020. (Foto: ©picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Odd Andersen)
Bund und Länder haben beim Corona-Gipfel den Maßnahmenkatalog verschärft und verlängert. Die Finanzhilfen für geschlossene Betriebe sollen ausgeweitet werden. Was für die nächsten Wochen und Feiertage gilt, haben wir zusammengefasst.
Donnerstag, 26.11.2020, 06:32 Uhr, Autor: Kristina Presser

Bis in die Nacht haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Regierungschefs der Länder am Mittwoch, 25. November 2020, auf dem Corona-Gipfel erweiterte Maßnahmen beschlossen, um das Infektionsrisiko über die kommenden Feiertage möglichst gering zu halten. Die Beschränkungen werden bis zum 20. Dezember 2020 bundesweit verschärft und verlängert.

Bereits geschlossene Betriebe und Einrichtungen bleiben auch weiterhin geschlossen – das betrifft besonders die Gastronomie, aber auch das eingeschränkte Übernachtungsangebot, das im Inland weiter nur für notwendige und ausdrücklich nicht für touristische Zwecke zur Verfügung gestellt werden darf, wie die Bundesregierung bekanntgab. Bund und Länder gehen davon aus, dass wegen des hohen Infektionsgeschehens umfassende Beschränkungen – insbesondere im Bereich Gastronomie und Hotels – bis Anfang Januar erforderlich sein werden, heißt es im finalen Beschlusspapier.

Bund und Länder appellieren zudem an die Bürger, alle nicht zwingend erforderlichen beruflichen und privaten Reisen zu vermeiden – vor allem touristische Reisen auch ins Ausland unter anderem im Hinblick auf die Skisaison. Einig waren sich Bund und Länder in der Hinsicht, dass der Präsenzunterricht an Schulen „weiterhin höchste Priorität“ hat.

Merkel forderte eine weitere „große Kraftanstrengung“, um die weiterhin hohen Corona-Infektionszahlen wieder unter Kontrolle zu bringen. „Es kommt weiter auf jeden und jede einzelne an“, sagte die Kanzlerin. Der im November begonnene Teil-Lockdown mit Schließungen zahlreicher Einrichtungen habe den starken Anstieg der Neuinfektionen zwar gebrochen, diese seien aber weiterhin auf einem hohen Plateau. Das eigentliche Ziel einer deutlichen Reduktion der Neuinfektionen sei bisher nicht erreicht, wie Bund und Länder feststellen.

Die Beschlüsse des Corona-Gipfels im Überblick:

  • TEIL-LOCKDOWN: Die Schließung von Kneipen, Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen soll bis mindestens 20. Dezember, wohl aber Anfang Januar 2021 verlängert werden. Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet, allerdings mit Maskenpflicht nun auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen. Die Bevölkerung wird aufgerufen, die Weihnachtseinkäufe möglichst auch unter der Woche zu tätigen, um Menschenansammlungen zu vermeinden.
  • FINANZHILFEN: Die Novemberhilfen für vom Teil-Lockdown betroffene Firmen und Einrichtungen sollen im Dezember fortgeführt werden. Der Bund plant Finanzhilfen im Umfang von voraussichtlich 17 Milliarden Euro, wie die dpa erfuhr.
  • In Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern soll sich höchstens eine Person je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Bei Geschäften, die größer sind, darf auf die zusätzliche Fläche dann höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche kommen.
  • KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt und in jedem Fall auf fünf Personen zu beschränken, Kinder bis 14 ausgenommen. Schleswig-Holstein hält an seinen eigenen Regeln fest.
  • ERWEITERTER MUND-NASEN-SCHUTZ: In geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, hat jeder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel und belebten öffentlichen Orten, wie z.B. Parkplätzen – welche das sind, legen die lokalen Behörden fest.
  • KONTAKTREGELN FÜR WEIHNACHTEN UND SILVESTER: Vom 23. Dezember bis längstens 1. Januar sollen Treffen „im engsten Familien- oder Freundeskreis“ mit höchstens zehn Personen stattfinden dürfen, ob drinnen oder draußen. Kinder bis 14 Jahren zählen nicht mit.
  • FEUERWERK: Silvesterfeuerwerk auf belebten Plätzen und Straßen wird untersagt. Grundsätzlich wird „empfohlen“, zum Jahreswechsel auf Feuerwerk zu verzichten.
  • BETRIEBSFERIEN: Arbeitgeber werden „dringend gebeten“ zu prüfen, ob Betriebsstätten durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösungen vom 23. Dezember bis 1. Januar schließen können.
  • SCHULEN UND KITAS: Kinderbetreuung und Schulen sollen offen bleiben. Vereinbart wurde eine Maskenpflicht im Unterricht ab der 7. Klasse, abhängig von den regionalen Corona-Zahlen. Als unscharfe Grenze werden hier im Papier „deutlich mehr“ als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner genannt. Positiv getestete Schüler und ihre Mitschüler sollen sofort in eine fünftägige Quarantäne. Wer dann negativ getestet wird, darf die Quarantäne beenden.
  • SCHUTZ VON RISIKOGRUPPEN UND SCHNELLTESTS: Der Schutz von Risikogruppen soll verbessert werden. Für Pflegebedürftige in Einrichtungen soll es ab dem 1. Dezember mindestens 30 Schnelltests pro Monat geben.
  • BAHNVERKEHR: Um den Reiseverkehr sicherer zu machen, soll die „Sitzplatzkapazität“ deutlich erhöht werden, um noch mehr Abstand zwischen den Reisenden zu ermöglichen. Die Reservierbarkeit der Sitzplätze soll parallel dazu beschränkt werden. Die „Maskenkontrollen“ sollen weiter verstärkt werden, sodass täglich mehr Fernzüge kontrolliert werden.

Wie es weitergeht: Bis zum 20. Dezember soll sich das Infektionsgeschehen deutlich verbessern, so das Ziel. Vor Weihnachten wollen Bund und Länder die Lage noch einmal bewerten.

Bei einer Inzidenz von „deutlich“ unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen und falls wenn weitere Bedingungen erfüllt sind, sollen Länder die Maßnahmen lockern können.

(Bundesregierung/dpa/KP)

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