Neue Dokumentationspflichten für Gastronomen
Ab diesem Mittwoch gelten die neuen EU-Regeln zur Eindämmung des als krebserregend eingestuften Stoffes Acrylamid. Lebensmittelhersteller sowie Restaurants und Imbissbetriebe müssen nun neue Vorgaben einhalten. Diese sehen unter anderem vor, ein übermäßiges Frittieren von Pommes frites zu vermeiden und Brot möglichst hell zu backen. Zudem müssen Produkte künftig bereits so hergestellt werden, dass bei ihrer Zubereitung so wenig Acrylamid wie möglich entstehen kann.
Wie entsteht Acrylamid?
Acrylamid bildet sich unter hohen Temperaturen beim Rösten, Backen, Braten oder Frittieren von stärkehaltigen Lebensmitteln aus der Aminosäure Asparagin und aus Zuckern. Betroffen sind vor allem Produkte auf Kartoffel- oder Getreidebasis sowie Kaffee.
Die neuen Regeln wurden im vergangenen Jahr beschlossen, weil angemahnte freiwillige Maßnahmen zur Reduzierung des Acrylamidgehalts in Lebensmitteln nicht den erhofften Erfolg gebracht hatten. Ein Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte zuvor bestätigt, dass Acrylamid in Lebensmitteln das Krebsrisiko für Verbraucher aller Altersgruppen potenziell erhöht.
Gastronomen sind skeptisch
In der deutschen Gastronomie stößt die neue Verordnung vor allem wegen zusätzlichen Nachweis- und Dokumentationspflichten auf Skepsis. Schon zuvor litten Restaurant- und Imbissbetreiber und einer sehr hohen Belastung durch verschiedenste bürokratische Vorschriften.
Gesundheitsexperten wie der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese sind allerdings zufrieden. „Acrylamid ist nicht nur wesentlich gefährlicher als das aus dem Eier-Skandal bekannte Fipronil und das Pflanzenschutzmittel Glyphosat, sondern auch beispielsweise als Stickoxide, die im Moment die Diskussion um die Fahrverbote in Deutschland bestimmen“, kommentiert er zum Start der neuen Regeln. Wichtig sei es aber auch, die Bürger besser aufzuklären. (dpa/MJ)